Der Bundesrat wird beauftragt, verbindliche Rechtsgrundlagen vorzulegen, damit Serien- bzw. Intensivtäter aus dem Maghreb und allenfalls weiteren Herkunftsstaaten, bei denen keine gültigen Asylgründe vorliegen, künftig härter bestraft werden. Dazu gehören insbesondere die Ausweitung der 48-Stunden-Schnellverfahren bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und vergleichbaren Delikten sowie rasche Rückführungen. Ebenso sind die nötigen rechtlichen Voraussetzungen (mit Abkommen) zu schaffen, dass Intensivtäter aus den entsprechenden Staaten ihre Strafe im Herkunftsland verbüssen müssen.
Grund des Vorstosses:
Wichtige – vor allem islamische – Herkunftsländer vieler Straftäter sind bekanntlich die Maghrebstaaten. Der forensische Psychiater Prof. Urbaniok hat während 30 Jahren rund 2‘300 schwere Straftaten und die Täter untersucht und übereinstimmend festgestellt: Bei Straftaten gegen Leib und Leben sind z.B. die Tunesier 10x und die Marokkaner 7x häufiger vertreten als Schweizer.
In letzter Zeit häufen sich auch die Einbruchdiebstähle von Intensivtätern aus dem Maghreb in der Schweiz. So hat sogar der Mediator Abel Tizeroual kürzlich gefordert, der Staat müsse viel härter gegen die jungen Serientäter aus dem Maghreb vorgehen. Viele Marokkaner, die hier seit langem lebten, schämten sich über ihre kriminellen Landsleute und meinten, die Schweiz sei viel zu nachsichtig mit den Tätern. Die jungen Männer würden sich so verhalten, weil sie wissen, dass ihnen hier nicht viel passiert und die Gefängnisse recht bequem sind. Zudem gaukelten ihnen Influencer auf Tiktok, Instagram vor, sie würden hier Geld und ein gutes Leben finden; dabei brauche z.B. Marokko, das wirtschaftlich im Aufschwung sei, viele Spezialisten und Arbeitskräfte. Aber die jungen Männer würden die Arbeit auf dem Bau, der Landwirtschaft lieber Schwarzafrikanern überlassen und versuchten, in der Schweiz vielfach mit krimineller Energie ans grosse Geld zu kommen.
Auch Tizeroual fordert, den jungen Männern müsse klargemacht werden, dass die Schweiz hart ist und sie schnell zurückgeführt werden. Die Strafe für in der Schweiz begangene Straftaten sollten sie im Herkunftsland absitzen müssen. Die Haft sei dort härter, und die Täter könnten nach der Entlassung nicht mehr in der Schweiz bleiben und untertauchen. Der Bundesrat soll hierfür geeignete, verbindliche Rechtsgrundlagen vorlegen. Damit kann auch die Schweizer Justiz entlastet werden.