Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Bundesversammlung ein Entwurf zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vorzulegen ist, der die Berechnung des Kindesunterhalts – bei alleiniger und insbesondere auch bei alternierender Obhut – gesetzlich regelt, wesentlich vereinfacht und vereinheitlicht und dabei namentlich:
- ein einheitliches, leicht anwendbares Berechnungsmodell vorsieht,
- die heutige komplexe, rein rechtsprechungsbasierte Praxis in ein transparentes, für Eltern, Behörden und Gerichte gut handhabbares und vorhersehbares Schema überführt.
Grund des Vorstosses:
Die heutige bundesgerichtliche Praxis zur Unterhaltsberechnung ist für betroffene Familien, Gerichte und Behörden unnötig komplex, wenig transparent und schwer vorhersehbar. Sie führt dazu, dass selbst in einfach gelagerten Fällen anwaltliche Unterstützung erforderlich wird.
Die zweistufige Methode mit Existenzminimum, Überschussverteilung, Phasenberechnungen und diversen Korrekturen ist fachlich anspruchsvoll und für Laien kaum nachvollziehbar. Untersuchungen und Praxiserfahrungen zeigen, dass selbst viele Richterinnen und Richter Mühe haben, die komplizierten Berechnungen im Detail nachzuvollziehen, insbesondere bei alternierender Obhut und Patchworkkonstellationen.
Die heute praktizierten Berechnungsschemata erfordern umfangreiche Datenerhebungen, detaillierte Tabellen und Kontrollrechnungen, ergänzt durch Berechnungstools und Steuerrechner. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen bei Gerichten, KESB und anderen Behörden und erhöht den Zeitaufwand pro Dossier deutlich. Für betroffene Eltern ist oft nicht ersichtlich, wie der konkrete Unterhaltsbetrag zustande kommt; sie erleben das System als intransparent und die Ergebnisse als schwer prognostizierbar.
Im In- und Ausland existier(t)en Beispiele für klarere, schematische Lösungen: So arbeitete etwa der Kt. Zürich mit einer Kinderkosten-Tabelle, welche die Grundkosten nach Altersstufen ausweist. In Deutschland dient die Düsseldorfer Tabelle seit Jahren als anerkannter, einfach nutzbarer Referenzrahmen, der die Grundbeträge übersichtlich darstellt und die gerichtliche Praxis harmonisiert. Solche Instrumente erhöhen Transparenz und Vorhersehbarkeit und erlauben es, Standardfälle ohne hochkomplexe Einzelfallrechnungen zu lösen. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt, die Kosten gesenkt und die Gerichte entlastet.