Das Shopping durch ausländische Touristinnen und Touristen hat sich zu einem relevanten Faktor für den Wirtschaftsstandort Schweiz entwickelt. Nicht nur für Uhren- und Schmuckhändler, sondern besonders für KMU, die Produkte im unteren bis mittleren Preissegment anbieten (Souvenirs, Lebensmittelspezialitäten, Kunsthandwerk etc.), ist Tax Free-Shopping ein Anreiz, internationale Kundschaft zu gewinnen. Der Trend in der EU zeigt in Richtung Reduktion von Mindesteinkaufsbeträgen und weniger Hürden für Tax Free-Shopping.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, die geltende Verordnung des Eidg. Finanzdepartementes über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr anzupassen. Dabei ist eine Senkung der Mindesteinkaufssumme für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Artikel 1b von bisher CHF 300 auf CHF 150 vorzunehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Einkaufs- und Tourismusdestination im europäischen Vergleich zu stärken.
Grund des Vorstosses:
Der Shoppingtourismus ist ein bedeutender Trend, der weltweit zur Attraktivität von Reisedestinationen beiträgt. Zahlreiche EU-Länder haben die Voraussetzungen für Tax Free-Shopping gelockert oder die Mindesteinkaufssummen ganz abgeschafft. Diese Entwicklung verschärft den internationalen Wettbewerb – auch für die Schweiz, die als Premiumdestination zunehmend mit grenznahen und urbanen Shoppingangeboten für Einkaufstouristen konkurriert.
Eine Senkung der Mindesteinkaufssumme für Tax Free-Shopping würde den touristischen Absatzmarkt in der Schweiz stärken. Studien und Erfahrungswerte aus dem Ausland zeigen, dass das Einkaufserlebnis ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Reisedestination ist. Von einer erleichterten Mehrwertsteuerrückerstattung profitiert insbesondere der Handel in Tourismusregionen, wo KMU mit lokal gefertigtem Handwerk und Produkten einen wesentlichen Teil des Angebots ausmachen. Indirekt profitieren auch die Hotellerie und Gastronomie: Mehr Einkaufstouristen bedeuten potenziell längere Aufenthalte und zusätzliche Übernachtungen.
Die vorgeschlagene Senkung von CHF 150 wäre komplementär zur bestehenden Regelung der Wertfreigrenze von CHF 150 für im Ausland gekaufte Waren. Mit der beantragten Verordnungsänderung könnte mit geringem Aufwand die Wertschöpfung im Inland weiter gezielt gefördert werden.