Die Beiträge des Bundes an Hochwasserschutzprojekte sind so anzupassen, dass der Anteil des Bundes nicht abhängig ist vom Ausmass der Revitalisierung in Kombiprojekten. So soll der Fokus auf den Hochwasserschutz gesetzt werden.
Grund des Vorstosses:
Der Unterstützung des Bundes bei Hochwasserschutzprojekten ist zu überprüfen und anzupassen. Heute werden Hochwasserschutzprojekte, die in Kombination mit einer Revitalisierung bzw. Erweiterung des Gewässerraums (sog. Kombiprojekte) realisiert werden, umso mehr gefördert, je mehr Revitalisierung realisiert wird. Nach dem heutigen System gilt: Je breiter oder länger ein Hochwasserschutzprojekt mit Revitalisierung ist, desto attraktiver ist die finanzielle Beteiligung des Bundes. Dies führt dazu, dass Hochwasserschutzprojekte oft umfangreicher als Kombiprojekte geplant werden, obwohl für den Schutz der Bevölkerung vor Hochwassergefahren weniger Flächenverbrauch möglich wäre. Für den Kanton, der für den Hochwasserschutz zuständig ist, sinken die Kosten, wenn er umfangreiche und grosszügige Revitalisierungen mit dem Hochwasserschutz kombiniert. Gerade die Revitalisierungsmassnahmen führen oft zu Widerständen und damit zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten. Es wäre daher zielgerichteter, wenn der Anteil des Bundes einheitlich und unabhängig vom Ausmass der Revitalisierung festgelegt wird. So können Projekte schneller umgesetzt werden, was im Sinn einer raschen Realisierung der Hochwasserschutzprojekte und damit im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft ist.
Antwort des Bundesrates:
Gemäss dem Bundesgesetz über den Wasserbau und dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer müssen die Kantone sowohl den Hochwasserschutz als auch die Revitalisierung der Gewässer sicherstellen (WBG; SR 721.100, Art. 2; GSchG; SR 814.20, Art. 38a). Für die erforderlichen Massnahmen können die Kantone dem Bund mittels Projekteingaben Abgeltungen beantragen.
Die Kantone haben gemäss Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025-2028 die Möglichkeit, Hochwasserschutzprojekte durch zusätzliche Revitalisierungsziele zu ergänzen, sofern ökologische Defizite ausgewiesen sind. Es gibt jedoch keine Verpflichtung dazu, und die Kantone entscheiden, ob sie ein reines Hochwasserschutzprojekt oder ein sogenanntes Kombiprojekt erarbeiten wollen. Kombiprojekte nutzen Synergien und ermöglichen einen effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber Hochwasserereignissen und stärken zugleich ihre ökologische Funktionsfähigkeit (z.B. Erhalt und die Förderung von Fischbeständen).
Die Kombiprojekte sind in einigen Kantonen gut etabliert. Insgesamt werden aber nur bei einem geringen Prozentsatz der Hochwasserschutzprojekte als Kombiprojekte beim Bund beantragt (rund 10 Prozent aller Hochwasserschutzprojekte, für die im Zeitraum 2012–2025 Subventionen einzeln gewährt wurden).
Die Vorgaben des Bundes für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich werden alle vier Jahre aktualisiert, das nächste Mal für die Periode 2029-2032. In diesem Rahmen soll eine Reduktion des finanziellen Anreizsystems für Kombi- und Revitalisierungsprojekte geprüft werden. Auf Synergien durch Kombiprojekte soll jedoch nicht gänzlich verzichtet werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.