Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion Friedli “Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken” (24.3378) und die derzeit noch nicht absehbaren künftigen Entwicklungen stellt sich die Frage, ob die ukrainischen Herkunftsorte von Personen mit Schutzstatus S systematisch erfasst und ggf. nacherfasst werden.
1. Seit wann werden die Herkunftsorte systematisch erfasst?
2. Werden noch nicht registrierte Herkunftsorte nacherfasst?
– Falls ja: Bis wann?
– Falls nein: Wieso nicht?