25.7852Fragestunde. Frage
Werden die Herkunftsorte von Personen mit Schutzstatus S systematisch erfasst?

Antwort des Bundesrates:

  1. Die ukrainische Herkunftsorte von Personen mit Schutzstatus S werden seit Sommer 2022 systematisch erfasst.

     

  2. Bei rund 32’000 Personen, die zwischen März 2022 und Juli 2022 ohne Angaben zum Herkunftsort registriert wurden, wurde eine Nacherfassung durchgeführt. Bei weiteren rund 8’000 Personen wäre eine Nacherfassung grundsätzlich möglich. Die Nacherfassung würde aber einen hohen Administrativaufwand zur Folge haben, da die Angaben im Dossier nicht eindeutig sind. Die vom Parlament angenommene Motion Friedli wirkt sich nur auf neue Gesuche aus. Bereits erteilte Schutzstatus S bleiben bestehen. Somit stünde eine Nacherfassung dieser 8’000 Personen in keinem Verhältnis mit dem damit verbundenen Zusatzaufwand.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
22.09.2025
Nationalrat

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