Am 29.8.25 haben 2 Algerier und 1 Marokkaner am Bhf. Kreuzlingen einen Mann mit einem Messer bedroht, verletzt und ausgeraubt (25.7657). Die Frage, ob die Täter aus dem BAZ Kreuzlingen sind, ob die Tat im Ausgang erfolgte und ob sie in U-Haft od. auf freiem Fuss sind, blieb mit Verweis auf das Strafverfahren unbeantwortet. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar, zumal daran ein öff. Interesse besteht.
Wird die Frage im zweiten Anlauf transparent beantwortet – oder hat das SEM etwas zu verbergen?
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat verweist für Informationen zum Vorfall auf die Medienmitteilung der zuständigen Kantonspolizei Thurgau vom 29. August 2025. Darüber hinaus kann sich der Bundesrat angesichts des laufenden Strafverfahrens nicht weiter zum Vorfall und den darin verwickelten Personen äussern.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
22.09.2025
Nationalrat