25.7878Fragestunde. Frage
EU-Vertragspaket: Erkennt der Bundesrat die Tragweite der Rechtsübernahme?

Antwort des Bundesrates:

Die Rechtsübernahme gemäss Paket Schweiz–EU erfolgt nur im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen. In Bereichen ausserhalb der Binnenmarktabkommen kann die Schweiz für ihren Markt eigenständige Vorschriften erlassen. Dort stimmt die Schweiz schon heute ihre Vorschriften auf ihre wichtigsten Handelspartner ab, um Handelshemmnisse wo möglich zu vermeiden.

 

Die Auswirkungen der Übernahme von EU-Recht im Geltungsbereich des Pakets Schweiz–EU hängen daher davon ab, inwieweit das Schweizer Recht bereits heute an das EU-Recht angeglichen ist. Bei der Lebensmittelsicherheit ist dies schon weitgehend der Fall. Dazu kommt, dass im Paket Ausnahmen verankert wurden, um Schweizer Standards abzusichern – bei der Lebensmittelsicherheit insbesondere im Bereich des Tierschutzes und der gentechnisch veränderten Organismen.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
22.09.2025
Nationalrat

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