25.8138Fragestunde. Frage
Ergänzungsleistungen ohne AHV/IV-Grundrente: Bundessozialhilfe unter dem Deckmantel “Ergänzungsleistungen”?

Antwort des Bundesrates:

1. Im Dezember 2024 bezogen weniger als 1 Prozent der Beziehenden, das heisst 2220 Anspruchsberechtigte, Ergänzungsleistungen ohne Rente oder ohne Leistungen der AHV oder IV. Insgesamt flossen 2024 Ergänzungsleistungen in Höhe von 65 Millionen Franken an diese Personen, was 1,2 % der Ausgaben für die jährlichen Ergänzungsleistungen entspricht. Nicht darin enthalten sind Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder ohne eigene Rente.

 

2. Mehr als ein Drittel, also 800 Personen, sind Schweizer Staatsangehörige. Dabei entstehen Kosten in der Höhe von 22 Millionen Franken. Ein Fünftel, also 440 Personen, sind EU/EFTA- Staatsangehörige und beziehen 11 Millionen Franken. Die restlichen 980 Personen kommen aus einem Drittstaat und erhalten Ergänzungsleistungen von 32 Millionen Franken. Alle diese Personen leben in der Schweiz, da die Ergänzungsleistungen nicht exportiert werden können.

 

3. Die Kompetenz für den Widerruf der ausländerrechtlichen Bewilligungen aufgrund des Bezugs von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe liegt bei den kantonalen Migrationsbehörden. Es erfolgt jeweils eine Einzelfallprüfung. Der Bezug von Ergänzungsleistungen wird nicht wie der Bezug der Sozialhilfe statistisch als eigenständiger Wegweisungs-Grund erfasst. Es können daher keine Aussagen über die Anzahl potenzieller Wegweisungen gemacht werden.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
15.12.2025
Nationalrat

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