Wir sind nun bei der Differenzbereinigung dieser Asylgesetzrevision angelangt. Wir doktern an einer Vorlage herum, die eigentlich zurück an den Absender gehört.
Wieso? Die Vorlage ist von Grund auf falsch konzipiert. Sie zielt nur darauf ab, Asylsuchende vor anderen Asylsuchenden zu schützen. Dass das überhaupt nötig ist, ist schon traurig genug, und es sagt auch viel über den Zustand unseres Asylsystems aus.
Mit der Revision will der Bundesrat die Sicherheit in den Zentren erhöhen. Dabei ging allerdings die Sicherheit ausserhalb der Zentren vergessen. Der Schutz der Bevölkerung ist kein Thema in der Vorlage, und das, obwohl die Asylkriminalität massiv zugenommen hat. Das akzeptieren wir nicht. Wir wollen Massnahmen, die diesen Namen auch verdienen. Wir wollen Massnahmen, die unsere Bevölkerung schützen. Und wir wollen keine Verlagerung der Probleme aus den Zentren in den öffentlichen Raum.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel einer Situation, wie sie sich heute präsentieren könnte. Ein Asylbewerber lebt in einem Asylzentrum. Er fällt negativ auf, er begeht Ladendiebstähle, bricht in Fahrzeuge ein. Was passiert? Die Polizei kommt, einmal, zweimal. Ein Strafverfahren wird eröffnet. Aber das Asylverfahren, das geht weiter. Untersuchungshaft gibt es für diese Delikte nicht. Er bleibt also auf freiem Fuss, strafrechtlich und strafprozessual. Im Asylzentrum wird er dann disziplinarisch belangt. Aber wie? Man streicht ihm das Sackgeld für ein paar Tage. Man verbannt ihn aus gemeinsamen Räumen, beispielsweise vom Töggelikasten, den er nicht mehr benutzen darf; er bekommt vielleicht kein Bahnbillett mehr. Das ist es; mehr gibt es nicht – mehr nicht! In den Ausgang darf er weiterhin, und das ist der Punkt. Ausgang heisst konkret, dass er von Freitagmorgen bis Sonntagabend, drei Tage durchgehend, weg sein darf und unter der Woche tagsüber den ganzen Tag. Die Verantwortlichen sind sogar froh, wenn er draussen ist.
Frau Klopfenstein Broggini, bei einem Ausschluss aus allgemein zugänglichen Räumen handelt es sich nicht um einen Ausschluss aus dem Asylzentrum. Da wird immer noch ein separater Raum zur Verfügung gestellt. Aber die Person kann hinein und hinaus, wie sie will, also eben auch in den Ausgang. Glauben Sie wirklich, dass sich kriminelle Asylsuchende von diesen Massnahmen auch nur ansatzweise beeindrucken lassen? Und können Sie es gegenüber unserer Bevölkerung verantworten, dass solche Leute frei herumlaufen, Leute, die illegal in unser Land gekommen sind, Leute ohne Visum, ohne jede Sicherheitsprüfung, ohne Aufenthaltsbewilligung? Frau Klopfenstein Broggini, auch 15-, 16- und 17-Jährige können sehr gefährlich sein, schauen Sie nach Deutschland.
Wir müssen im Umgang mit renitenten und im Umgang mit kriminellen Asylsuchenden endlich die Samthandschuhe ausziehen. Nur um diese geht es ja hier. Es geht nicht um die, die sich anständig benehmen. Wir müssen in dieser Vorlage die Lücken schliessen – da braucht es Ausgangssperren und da braucht es auch Arrest. Das sind die richtigen Mittel, das sind griffige Mittel, um unsere Bevölkerung zu schützen. Ich glaube, dass unsere Bevölkerung von uns hier drin auch erwartet, dass die Missstände im Asylbereich endlich angepackt werden. Das fängt gerade bei der Sicherheit und bei der Ordnung an.
Setzen Sie heute also ein Zeichen, unterstützen Sie unsere Anträge, und lehnen Sie die Anträge der linken Seite ab. Sie machen die ohnehin schon sehr kuscheligen Massnahmen noch kuscheliger.