Ich spreche zum Minderheitsantrag, in dem es um den Rechtsmittelzug geht.
Man hört es tagtäglich, landauf, landab: Die Gerichte sind überlastet, die Justiz ist massiv überlastet und Fälle bleiben jahrelang liegen. Und jetzt soll genau hier, wo es um sehr niederschwellige Disziplinarmassnahmen geht, ein doppelter Instanzenzug bis ans Bundesverwaltungsgericht eingeführt werden? Die Kürzung des Sackgelds für Asylsuchende oder die Verbannung vom Töggelikasten soll über zwei Instanzen bis ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden können, und das selbstverständlich noch mit einem Anwalt, der vom Steuerzahler finanziert wird. Gegen eine Beschwerde ist ja nichts einzuwenden, aber gegen zwei Beschwerden schon. Einen Rechtsmittelweg über zwei Instanzen für diese, ich sage es nochmals, sehr niederschwelligen Disziplinarmassnahmen einzuführen, ist völlig absurd.
Es geht hier nicht um Untersuchungshaft oder schwere Eingriffe. Wenn wir das machen, wenn wir einen doppelten Instanzenzug dafür einführen, dann ist das nichts anderes als ein sehr teurer, sinnloser und völlig unnötiger Swiss Finish. Wenn wir unseren Rechtsstaat dermassen aufblasen, wird er irgendwann kollabieren, weil nichts mehr geht, weil sich die Pendenzen häufen und weil nichts mehr entschieden wird. Artikel 29a unserer Bundesverfassung erlaubt es ja genau, dass das Gesetz gewisse Entscheide für endgültig erklärt – ohne gerichtlichen Instanzenzug. Nutzen wir diese Möglichkeit doch hier und jetzt. Entlasten wir damit die ohnehin schon stark überlastete Justiz und insbesondere auch das Bundesverwaltungsgericht.
Ich bitte Sie daher, hier dem Ständerat zu folgen, der dieses Problem erkannt hat.