Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, für Sie seien Volksentscheide bindend. Nun hat ja gerade bei diesem Drogenhändlerfall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf Familienleben über den Volksentscheid zur Ausschaffungs-Initiative gestellt, deren Inhalt in der Bundesverfassung und auch im Gesetz verankert ist. Das Bundesgericht hätte das nicht machen können, weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Was sagen Sie dazu? Sind für Sie Volksentscheide wirklich verbindlich?