Die Therapiemassnahme ersetzt den Strafvollzug, nicht so die Verwahrung. Die Verwahrung kommt erst nach abgesessener Strafe zum Zug, und das zu sehen, ist wichtig. Täter, die therapiert werden, kommen nicht einmal ins Gefängnis.
Mir ist klar, es geht hier um schwierige Abwägungen zwischen Sicherheitsinteressen und Individualinteressen. Aber es geht nicht um Unschuldige, es geht um gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter. Mir ist auch klar: Null Risiko wird es nie geben. Aber Schwachstellen müssen behoben werden. Unsere Bevölkerung hat ein Recht auf Schutz vor gefährlichen Triebtätern. Unsere Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, wenn gefährliche Mörder und Vergewaltiger Hafturlaub bekommen. Unsere Bevölkerung hat auch kein Verständnis dafür, wenn Steuergelder für nutzlose Therapierungen zum Fenster hinausgeschmissen werden.
Und damit sind wir bei den Kosten. Verwahrungen sind deutlich günstiger als stationäre Massnahmen. Sie kosten rund 400 Franken pro Tag, stationäre Massnahmen hingegen bis zu 1800 Franken. Bei Nichttherapierbaren lassen sich diese enorm hohen Kosten einfach nicht rechtfertigen.
Mit dieser Initiative wird die Triage zwischen Therapierung und Verwahrung zugunsten der Verwahrung korrigiert. Eine stationäre Massnahme darf nur dann möglich sein, wenn sie mit “hoher Wahrscheinlichkeit” erfolgreich ist. Die Latte wird also höher gelegt. Die Therapierung kann nicht mehr nur bei der blossen Möglichkeit, dass sie vielleicht etwas bringt, also gemäss der tiefer liegenden Latte, angeordnet werden. Mit Umsetzung der Initiative würden nur noch Therapierbare therapiert. Der Basler Mörder wäre damit nicht therapiert, sondern verwahrt worden.
Die Kommission für Rechtsfragen hat dieses Anliegen erkannt und dazu die Kommissionsinitiative 25.435 beschlossen. Diese erhöht aber nur die Anforderungen an eine stationäre Massnahme, ohne gleichzeitig die Anforderungen an die Verwahrung zu senken. Damit bleibt sie auf halber Strecke stehen. Sie könnte sogar dazu führen, dass gefährliche Täter am Ende weder in eine Massnahme noch in eine Verwahrung kommen. Dann wird es richtig gefährlich.
Deshalb, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.