24.7357Fragestunde. Frage
Schützt der Schutzstatus S auch ukrainische Wehrpflichtige?

Antwort des Bundesrates:

Schutzsuchende Personen erhalten den Schutzstatus S, wenn sie unter eine der Personenkategorien der Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Ob sie in der Ukraine Militärdienst leisten müssten, ist indes nicht relevant.

 

Ende April 2024 hielten sich 11’965 Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren mit einer S-Bewilligung in der Schweiz auf. Nicht alle Männer im wehrpflichtigen Alter sind jedoch zum Militärdienst verpflichtet. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, wie viele der Personen mit Status S gemäss ukrainischem Recht effektiv wehrpflichtig wären.

 

Insgesamt hatten zum gleichen Zeitpunkt 65’013 Personen einen aktiven Status S in der Schweiz, davon 31’372 Frauen, 14’602 Männer und 19’039 Kinder. Frauen und Kinder machen somit etwa 78% aller Personen mit aktivem S-Status aus.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
03.06.2024
Nationalrat

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz