20.243439 Aktualisierte Zusammenstellung aller Zahlungen und Beiträge der Schweiz an die EU

Grund des Vorstosses:

Antwort des Bundesrates:

In den folgenden vier Tabellen wird unterschieden zwischen:1. Zahlungen der Schweiz aufgrund der bilateralen Abkommen. Es handelt sich um die effektiven Zahlungen an die Europäische Union (EU) oder ihre Mitgliedstaaten seit 2019.2. Autonomen Beiträgen der Schweiz an Mitgliedstaaten der EU seit 2019: Es handelt sich um Infrastrukturbeiträge an die Nachbarländer und um die zwei Beiträge der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten.3. Kosten für die Umsetzung der Abkommen seit 2019.4. Beträgen, die im Rahmen der Steuerabkommen seit 2019 überwiesen werden.Neben den Beiträgen an die Rahmenprogramme der EU leistet die Schweiz keine Beiträge an Vereine oder Stiftungen in der EU. Zahlungen aufgrund der bilateralen AbkommenBilaterale I (1999)AbkommenBeträge BemerkungenBeteiligung der Schweiz am 8. (2014–2020) Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU.2019–2023: 1,16°Mrd. CHF Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020, ITER und EURATOM (EU-Beitrag). Im Zeitraum 2017–2020 profitierte die Schweiz von einer Vollassoziierung. Beim Nachfolgeprogramm (seit 2021) ist die Schweiz derzeit ein nicht-assoziiertes Drittland und zahlt dementsprechend keinen Pflichtbeitrag an die EU. Technische Handelshemmnisse (MRA) 2019–2023:1,53°Mio. CHFFinanzbeitrag für die Leistungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemäss Kapitel 18 (Biozid-Produkte) des MRA.Luftverkehr  2019–2023:7,43°Mio. CHFBeitrag an die EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA)Landverkehr2019–2023: 0,33°Mio. CHF   2019–202350 000 CHF(10 000 pro Jahr)Beitrag an die Verkehrsbeobachtungsstelle Schweiz–EU («Verkehrsobservatorium»)Nutzung des One-Stop-Shop (OSS) der Europäischen EisenbahnagenturBilaterale II (2004)Schengen/Dublin 2019–2023: 292,30°Mio. CHF(Rückfluss 2019–2023: 28,75°Mio. CHF)Allgemeiner Schengen/Dublin-Beitrag und Beiträge für Komitologie, an die IT-Agentur eu-LISA (u. a. für Neu- und Weiterentwicklungen der Systeme SIS, VIS, Eurodac, DubliNet, EES, ETIAS sowie allgemein für die Interoperabilität), für Frontex sowie Beiträge an die EU-Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenze ISF (2014–2020) und zur Grenzverwaltung und Visumpolitik BMVI (2021–2027). Die Rückflüsse aus dem BMVI-Fond werden 2024 auch für 2023 rückwirkend bezahlt (nach Inkraftsetzung der BMVI Verordnung und Zusatzvereinbarung).Umwelt 2019–2023:7,5°Mio. CHFBeitrag EU-Umweltagentur (AEE)Statistik    2019–202329°Mio. CHF Beitrag an EurostatNach 2004 abgeschlossene AbkommenBeteiligung der Schweiz an den europäischen Programmen für Satellitennavigation Galileo/EGNOS2019–2023:267,51°Mio. CHFBeitrag an Galileo/EGNOS.Beteiligung der Schweiz an der Asylagentur der EU (bis 2021 das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO)2019–2023:28,38°Mio. CHFBeiträge an die Asylagentur der EU (früher EASO)Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA)  2021–2023: 2,25°Mio. CHF Teilnahme der Schweiz am Einfuhrkontrollsystem 2 (Import Control System 2, ICS2) der EUDie Schweiz beteiligt sich seit 2014 nicht mehr an den Programmen Kreatives Europa und Erasmus+. Um die negativen Auswirkungen dieser Nichtteilnahme zu minimieren, wurden nationale Ersatzmassnahmen beschlossen. Daher wurden in diesen Bereichen keine Beiträge an die EU geleistet. Autonome Beiträge der Schweiz an Mitgliedstaaten der EUBereichBeträgeBemerkungenBeitrag der Schweiz an die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU für die 10 Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beitraten, sowie für Bulgarien, Rumänien und Kroatien 2019–2023: 108,5°Mio CHF Der gesamte Erweiterungsbeitrag beläuft sich auf 1,302 Mrd. CHF. Er wurde 2019 in Bulgarien und Rumänien abgeschlossen und läuft in Kroatien noch bis Ende 2024. Rückfluss: Bis Ende 2023 wurden aus dem Erweiterungsbeitrag Aufträge und Mandate im Umfang von etwa 120°Mio. CHF an Schweizer Unternehmen, Konsulenten, Organisationen und Verbände vergeben.Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration    Kohäsionsteil, 2023:589 535°CHF Migrationsteil, 2022–2023: 17,78°Mio. CHF  Die Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags steht am Anfang.  Kohäsionsteil: Erste Beiträge wurden 2023 ausbezahlt. Migrationsteil: Die Zahlungen erfolgten im Rahmen des Rapid Response Fund des Rahmenkredits Migration. Es handelt sich um Zahlungen an internationale Organisationen und NGO für die Durchführung von Projekten in den Mitgliedstaaten der EU. Darunter befinden sich auch Schweizer Organisationen, die im Ausland tätig sind.Bei den bilateralen Kooperationsprogrammen gab es noch keine Zahlungen; die ersten Zahlungen erfolgen 2024. Rückfluss (zweiter Schweizer Beitrag gesamt): Bis Ende 2023 wurden Auszahlungen aus dem Schweizer Expertise und Partnerschaftsfonds in der Höhe von etwa 0,56°Mio. CHF geleistet.Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur in Frankreich und Deutschland im Rahmen des Projekts für den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz2019–2023: Total 5,9°Mio. CHF  Die fakultative Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur im Ausland durch die Schweiz ist seit etwa dreissig Jahren üblich.Anpassung des Lichtraumprofils auf der Luino-Strecke in Italien.2019–2022: 39,43°Mio. CHF Anpassung des Lichtraumprofils auf der Simplon-Strecke in Italien.2022–2024: 4,2°Mio. CHFGrenzüberschreitende S-Bahn Léman Express: Ausrichtung Gleis Annemasse für Schweizer Rollmaterial2019–2022: 3,17°Mio. CHFBeitrag an das Tram Annemasse – MoillesulazBis 2021:22,84°Mio. CHFTramverlängerung nach St-Louis2019–2023:25,5°Mio. CHF Tramverlängerung nach Weil a.R.2019–2023:46,7°Mio. CHF Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn – Viertelstundentakt S-Bahn Basel – Lörrach2019–2023:Für Planungsleistungen derzeit 0,889°Mio. EUR freigegeben. Bahnanschluss EuroAirport2019–2023:Beteiligung der Schweiz an Studien (detailliertes Vorprojekt) 1,5°Mio. EUR  Kosten für die Umsetzung der Abkommen Schweiz–EUDie Umsetzung der Abkommen zieht vier Arten von Kosten nach sich: Personalkosten, Verfahrenskosten, Ausrüstungskosten und Dienstleistungskosten. Die beiden ersten Kostenarten werden in der Buchhaltung der Ämter nicht gesondert ausgewiesen und sind nicht nur vom Bestehen der Abkommen abhängig. Deshalb enthält die folgende Tabelle diejenigen Kosten für Ausrüstungen und Dienstleistungen, die sich aus den bilateralen Abkommen ergeben und die nicht durch die schon erwähnten Beiträge an die EU gedeckt sind. Betroffen sind einzig folgende Abkommen:Abkommen BeträgeBemerkungen Schengen/Dublin2019–2023:125,78°Mio. CHFAusrüstungs- und Dienstleistungskosten.Prüm2020–2023:2,18°Mio. CHFAusrüstungs- und Dienstleistungskosten. Aufwendungen im Rahmen des Verpflichtungskredits «Umsetzung Programms Prüm Plus» (BB v. 27.9.21 für 2022–2023) und der IKT-Vorleistungen ausserhalb des Verpflichtungskredits (2020–2021).Umwelt 2019–2023:1,75°Mio. CHFAusrüstungs- und Dienstleistungskosten. Beitrag an Projekte AEE-Eionet, Harmonisierung der Datenbanken.Was die Globalbudgets betrifft, sind ausserdem die Abteilung Europa (AE) des Staatssekretariats EDA und die Mission der Schweiz bei der EU (Mission) zu erwähnen. Die AE ist für die Beziehungen zur EU sowie ihren Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten, dem Vereinigten Königreich, Andorra, Monaco, San Marino und dem Heiligen Stuhl zuständig, während sich die Mission ausschliesslich mit den Beziehungen zur EU befasst. Das Globalbudget der AE für das Jahr 2023 belief sich auf 7,8 Millionen Franken, dasjenige der Mission auf 6,2 Millionen Franken. Bereich SteuernIm Steuerbereich (insbesondere Ruhegehälterabkommen und steuerliche Behandlung von Grenzgängern) überwiesene Beträge können nicht als Aufwendungen oder Zahlungen zu Lasten der Schweiz angesehen werden. Sie beruhen vielmehr auf den Bestimmungen, die die Zuweisung des Besteuerungsrechts, die Erhebungsmodalitäten oder die Steuererhebung für die Mitgliedstaaten der EU regeln. Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und die Quellenbesteuerungsabkommen mit Österreich und dem Vereinigten Königreich wurden durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) ersetzt bzw. aufgehoben. Im Rahmen dieser Abkommen wurden seit 2019 keine Zahlungen mehr vorgenommen.  Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und GrenzgängernMit ihrer DBA-Politik verfolgt die Schweiz das Ziel, die Doppelbesteuerung wirksam zu vermeiden und damit den wirtschaftlichen Austausch zu fördern. Die Abkommen orientieren sich dabei am Grundsatz der Effizienz: Das aus der Zuteilung des Besteuerungsrechts resultierende Steueraufkommen soll in einem vertretbaren Verhältnis zum Erhebungsaufwand für die Steuerverwaltungen und Unternehmen stehen. Im Besonderen erlauben es die Bestimmungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger unter anderem, die Ressourcen für die Infrastruktur in den Grenzzonen aufzuteilen. Im Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats Robbiani 11.3607 vom 16. Juni 2011 werden diese Bestimmungen dargelegt. Die im Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich für italienische Grenzgemeinden und in der Vereinbarung zwischen dem schweizerischen Bundesrat (handelnd im Namen der Republik und des Kantons Genf) und der Regierung der französischen Republik über den finanziellen Ausgleich für die in Genf arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger vorgesehenen Ausgleichszahlungen betrugen: AbkommenBeträgeBemerkungenGrenzgängerabkommen CH–IT 1974Zahlung von 2023, bezogen auf das Jahr 2022:107,4°Mio. CHFSeit 2024 ersetzt durch das Abkommen vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und GrenzgängerGE–FrankreichZahlung vom 2. Halbjahr 2022 und 1. Halbjahr 2023:352,2°Mio. CHF  ReisenDie Kosten für Reisen in die EU-Mitgliedstaaten stellen keine Zahlungen oder Beiträge der Schweiz an die EU dar. Die Gesamtausgaben für Personen, die zwischen 2019 und 2023 im Auftrag oder zulasten des Bundes in einen EU-Mitgliedstaat reisten, belaufen sich auf 18,74 Millionen Franken. Diese Zahl kann aber nicht vollständig den Abkommen mit der EU oder Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten allgemein zugeschrieben werden, weil gewisse Reisen aus rein logistischen Gründen erfolgen (z. B. Unterhalt von Einrichtungen in den Botschaften). Von diesen Ausgaben entfielen 2,82 Millionen Franken auf Reisen nach Belgien, die wahrscheinlich zum grössten Teil direkt die Europapolitik der Schweiz betrafen (ein Teil dieser Reisekosten ist bereits im Budget der Abteilung Europa enthalten). Seit der Covid-19-Pandemie fanden die Kontakte vermehrt online statt, so auch ein Grossteil der Gespräche auf technischer Ebene während den Sondierungen zum Paketansatz 2022–2023. EinschätzungAllgemein gilt es zu beachten, dass die in dieser Antwort aufgeführten Zahlen im Kontext der bilateralen Beziehungen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten gesehen werden müssen. Die Zahlungen oder Kosten infolge der Abkommen müssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen Vorteile für die Schweiz betrachtet werden. Die bilateralen Abkommen verschaffen den schweizerischen Unternehmen erleichterte Bedingungen für den Handel mit unserem wichtigsten wirtschaftlichen Partner (2023 wickelte die Schweiz gemäss provisorischen Berechnungen fast 50 Prozent ihrer Exporte und 70 Prozent ihrer Importe mit der EU ab) und sorgen für verstärkten Wettbewerb, der das Wirtschaftswachstum angeregt und die Beschäftigung gefördert hat. Mehrere Studien kommen zum Schluss, dass der Wegfall der bilateralen Abkommen weitreichende negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft hätte (gfs.bern (2023) Die Zeit ist reif für die Bilateralen III; Favre, Föllmi, Zweimüller (2023) Migration und Sozialversicherungen. Eine Betrachtung der 1. Säule und der Familienzulagen; BAK Basel Economics (2020) Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen I auf die Ostschweiz; Ecoplan (2017) Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Schengen-Assoziierung der Schweiz; BAK Basel Economics (2015) Die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I auf die Schweizerische Volkswirtschaft; Ecoplan (2015) Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I). So berechnete die ECOPLAN-Studie von 2017 zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Schengen-Assoziierung der Schweiz z. B. die potentiellen Verluste im Tourismusbereich (kein Schengen-Visum mehr) bis 2030 mit bis zu 530 Millionen Franken, im Asylbereich mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 1332 Millionen Franken, einen Rückgang des BIP um bis zu –3,7 Prozent/Jahr und zusätzliche Staukosten von jährlich bis zu 3 Milliarden Franken (wegen Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen). Wie der Bundesrat in seinem Bericht zu den Auswirkungen der Schengen-/Dublin-Assoziierung vom 21. Februar 2018 zudem festhält, gehen die Vorteile der Assoziierung aber über die rein monetären Aspekte hinaus. Auch im Bereich der inneren Sicherheit gibt es einen klaren Mehrwert: Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiert die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten untereinander und dem automatischen Austausch von Daten. Schliesslich konnte die Schweiz seit der Dublin-Assoziierung knapp 40 000 irregulär eingereiste Personen in andere Dublin-Staaten überstellen.

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