24.7779Fragestunde. Frage
Schutzstatus S auch für ukrainische Doppelbürger und für Ukrainer mit Aufenthaltsrecht in Drittstaat?

Antwort des Bundesrates:

Das SEM prüft jedes Gesuch auf eine allenfalls vorhandene Schutzalternative.

 

Ukrainischen Doppelbürgern, die neben der ukrainischen auch die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA Staates, der USA oder von Kanada, Grossbritannien, Neuseeland oder Australien besitzen, wird grundsätzlich kein Schutzstatus gewährt. Allen anderen Doppelbürgern wird der Schutzstatus in der Regel gewährt, sofern die Personen zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine gelebt haben.

 

Ukrainerinnen und Ukrainern ohne Doppelbürgerschaft wird der Schutzstatus verweigert, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung in einem der zuvor genannten Staaten verfügen und dort eine Schutzalternative haben.

 

Drittstaatenangehörigen, die zu Kriegsbeginn in der Ukraine eine gültige Aufenthaltsbewilligung hatten, wird der Schutzstatus nicht gewährt, sofern sie sicher und dauerhaft in ihren Heimatstaat zurückkehren können.

 

Bisher wurden 2’572 ukrainischen Doppelbürgern sowie Drittstaatsangehörigen (darunter fallen auch binationale Paare) der Schutzstatus gewährt. Das sind weniger als 3% aller Schutzgewährungen seit Februar 2022.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
23.09.2024
Nationalrat

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