Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen anzupassen und alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Rückführungen in «Return-Hubs» in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
Grund des Vorstosses:
Der Bundesrat erachtet den Rückkehrbereich zurecht als ein «Schlüsselelement» einer glaubwürdigen Asylpolitik (24.4127). Doch obwohl die Schweiz 67 Rückkehrabkommen abgeschlossen hat, scheitern sehr viele Rückführungen in Heimat- oder Herkunftsstaaten.
Ausschaffungen sind aufwendig, teuer und zeitraubend – und dennoch oft erfolglos. Die Gründe sind mannigfaltig: Renitente Asylsuchende, fehlende Reisedokumente, unkooperative Herkunftsländer oder ungeklärte Identitäten – alleine die Papierbeschaffung dauert teils über ein Jahr. Hinzu kommt die expansive Anwendung der vorläufigen Aufnahme, mit der jährlich Tausenden von abgewiesenen Asylsuchenden ein Bleiberecht verschafft wird. Dass damit die statistischen Zahlen geschönt werden, was gegenüber anderen europäischen Ländern zu höheren Ausschaffungswerten führt, liegt auf der Hand.
Die Folge: Abgewiesene und kriminelle Asylsuchende bleiben dauerhaft im Land – ein Zustand, der das Asylsystem untergräbt und Anreize für illegale Migration schafft. Die Rückführung abgewiesener, krimineller und illegal anwesender Asylmigranten ist essentiel für die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in unseren Rechtsstaat.
Die Niederlande planen, abgewiesene Asylbewerber in Rückkehrzentren (Return-Hubs) in sicheren Drittstaaten wie Uganda zu überstellen. In Italien, dem Vereinigten Königreich und Österreich gibt es ähnliche Bestrebungen. Auch die EU-Kommission unterstützt solche Modelle. Als sicher gelten neben Uganda auch Ghana, Senegal, die Mongolei (SEM) sowie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten und Bangladesch (EU/Deutschland).
Die Rückführung in sichere Drittstaaten ist ein pragmatischer Ansatz, wenn die Rückkehr ins Heimat- oder Herkunftsland nicht möglich ist. Betroffen sind nur abgewiesene Asylsuchende und damit ausschliesslich Personen, die nicht von der Flüchtlingskonvention geschützt sind. Das Asylverfahren selber wird weiterhin im Inland durchgeführt.
Statt weiter abzuwarten, sollte die Schweiz endlich proaktiv vorangehen. Die Schaffung eines ersten Return Hubs wäre ein wichtiger Schritt – für ein glaubwürdiges, handlungsfähiges und faires Asylsystem.
Antwort des Bundesrates:
Im März 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Rückkehrverordnung vorgelegt (KOM (2025) 101 endg.). Dieser legt unter anderem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung so genannter «Return Hubs» fest, die im Rahmen entsprechender Abkommen mit Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes zu berücksichtigen sind. Wann die Verordnung in Kraft tritt, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Zuvor muss sie vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament beraten und genehmigt werden. Die Verordnung stellt eine Schengen-Weiterentwicklung dar und ist daher auch für die Schweiz relevant, weshalb diese sich gemäss ihrem Recht auf Mitgestaltung unmittelbar an den Gesetzgebungsarbeiten im Rat der Europäischen Union beteiligt. Die Entwicklungen auf europäischer Ebene zeigen, dass aktuell Bestrebungen zur Anpassung des rechtlichen Rahmens zur Schaffung von Return Hubs bereits im Gange sind.
Praktische Erfahrungen mit Return Hubs gibt es bisher nicht. Keines der vom Motionär erwähnten Beispiele wurde bisher erfolgreich umgesetzt. Einzig die italienischen Zentren in Albanien werden in begrenztem Rahmen als Rückkehrzentren genutzt, da der eigentliche Zweck als Verfahrenszentren vorerst gescheitert ist. Dabei handelt es sich aber nicht um Return Hubs, sondern um eine Art extraterritoriale Ausreisezentren, in denen ausreisepflichtige Personen auf den Vollzug ihrer Wegweisung warten. Um die Personen ins Heimatland rückzuführen, wird die grosse Mehrheit der Personen wieder nach Italien transferiert, ebenso falls eine Rückkehr in das Heimatland nicht möglich ist.
Der Bundesrat wird im Rahmen seines Berichts in Erfüllung des Postulats 23.4490 Caroni «Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland» diese Thematik im Hinblick auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit vertieft prüfen. Dieser Bericht wird voraussichtlich Anfang 2026 publiziert. Anschliessend wird der Bundesrat das weitere Vorgehen festlegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.