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Für einen vernünftigen ökologischen Ausgleich, der echte Qualität fördert

Grund des Vorstosses:

Der ökologische Ausgleich, der insbesondere im NHG Art. 18b geregelt ist, stellt ein zentrales Instrument der Natur- und Landschaftsschutzpolitik dar. Seine derzeitige Anwendung, die häufig auf einem strikten Prinzip „Fläche gegen Fläche“ beruht, führt jedoch zu einem zunehmenden Druck auf produktive Landwirtschaftsflächen und berücksichtigt die tatsächliche Qualität der Massnahmen zu wenig.

Ein flexiblerer und qualitativ ausgerichteter Ansatz auch bei  Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen würde ermöglichen, die ökologischen Ziele zu erreichen, ohne das Potenzial der Nahrungsmittelproduktion unnötig einzuschränken. Durch die ökologische Aufwertung von nicht landwirtschaftlichen oder randständigen Flächen könnte die Biodiversität gefördert werden, während gleichzeitig die Ernährungs- und Wirtschaftsleistung der bewirtschafteten Böden erhalten bliebe. Eine solche Anpassung würde die Kohärenz zwischen der Landwirtschafts-, Umwelt- und Raumplanungspolitik stärken.

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Pascal Schmid
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