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Bei Terrorismus und Schwerverbrechen werden Doppelbürger ausgebürgert

Grund des Vorstosses:

Die Schweiz wird immer häufiger mit islamistisch motivierten Gewalttaten konfrontiert. Jüngstes Beispiel ist der Messerterror von Winterthur vom 28. Mai 2026, bei dem ein 31-jähriger schweizerisch-türkischer Doppelbürger drei Personen teils schwer verletzte. Der Täter war den Behörden bereits zuvor im Zusammenhang mit IS-Propaganda und radikal-islamistischen Netzwerken aufgefallen.

 

Nachrichtendienst (NDB) und Bundesanwaltschaft (BA) warnen seit Jahren vor einer erhöhten terroristischen Bedrohung. Dass bei der BA aktuell über 140 Terrorismusverfahren laufen, vor allem wegen jihadistischem Extremismus, bestätigt diesen Befund.

 

Der Entzug des Bürgerrechts ist bereits möglich (Art. 42 BüG). Er kommt aber kaum zur Anwendung und ist selbst bei schwersten Verbrechen und Terrorismus nicht zwingend. Total sind erst 3 Ausbürgerungen erfolgt, wobei insgesamt nur gerade 10 Verfahren angestrengt wurden (26.7450). Und dies, obwohl gemäss Fedpol 44 terroristische Gefährder überwacht werden. Dass hier etwas nicht stimmt, liegt auf der Hand.

 

Deshalb braucht es eine griffigere Grundlage für die Ausbürgerung und Ausweisung bei schwersten Verbrechen und Terrorismus. Wer die Sicherheit unseres Landes derart massiv gefährdet, muss das Bürgerrecht und das Aufenthaltsrecht verlieren. 

 

Unsere Bevölkerung hat das Recht, nicht von Schwerstkriminellen, Terroristen und extremistischen Gefährdern gefährdet zu werden, die unseren freiheitlich-demokratischen Staat verachten und unsere verfassungsmässigen Grundrechte mit Füssen treten. Die beantragte Anpassung ist geeignet, unsere Bevölkerung besser zu schützen.

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Pascal Schmid
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