Romina (21) verlor in Bern ihr Handy. Die Ortung führte sie zum BAZ Kappelen. Eine Durchsuchung sei rechtlich nicht möglich, meinte das SEM. Unverhältnismässig, hiess es von der Kapo Bern. Zufällig wurde das Diebesgut dann von Sicherheitsleuten entdeckt.
Fälle wie dieser kommen tagtäglich vor. Kriminelle Asylmigranten lachen sich ins Fäustchen.
– Wie beurteilt der Bundesrat diese für die Geschädigten unhaltbare Situation?
– Unterbreitet er eine Vorlage, damit die Behörden künftig eingreifen können?
Antwort des Bundesrates:
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.
Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.
Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
08.06.2026
Nationalrat