Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, damit künftig sämtliche Offizialdelikte im häuslichen Bereich, insbesondere Gewalt-, Sexual- und Freiheitsdelikte gegenüber Kindern, Ehegatten und Lebenspartnern eine obligatorische Landesverweisung nach sich ziehen, womit der Katalog um Körperverletzungen, wiederholte Tätlichkeiten, Drohungen und Nötigungen zu ergänzen ist.
Grund des Vorstosses:
Mehr als 50% der Straftäter sind Ausländer, obwohl sie nur rund 27% der Bevölkerung ausmachen. Bei Verurteilungen wegen Vergewaltigungsdelikten liegt der Ausländeranteil bei +340% und bei vorsätzlicher Tötung bei +422% über demjenigen der Schweizer (Prof. Urbaniok 2025).
Seit Erhebungsbeginn 2009 wurden noch nie so viele schwere Gewalttaten registriert wie 2024. Eine Forschungsgruppe hat Fälle in Zürich erhoben, in welchen die Polizei wegen häuslicher Gewalt gerufen werden musste. Dabei waren Personen mit einem Migrationshintergrund mit 57,2% massiv überrepräsentiert. Die Problematik verschärft sich auch deshalb, weil gemäss Urbaniok (2025) der Bevölkerungsanteil mit hohen Kriminalitätsquoten weiter zunimmt.
Nebst den traumatischen Auswirkungen für die Opfer zeigen sich auch die Nebenfolgen dieser Entwicklung. Frauenhäuser sind überfüllt und Opferhilfe- und Interventionsstellen verlangen regelmässig nach mehr Steuergeldern für die Prävention, Beratung, Unterbringung und Genugtuung.
Mit einer konsequenten Landesverweisung von Delinquenten ist die Sicherheit unserer Bevölkerung am besten gewährleistet. Die Quote der vollzogenen Landesverweisungen lag 2024 bei 63%. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt ist jedoch eine Null-Toleranz zu verfolgen.
Einige Delikte im häuslichen Bereich führen schon heute zu einer obligatorischen Landesverweisung. Der Katalog ist um sämtliche Offizialdelikte im häuslichen Bereich, insbesondere Gewalt-, Sexual- und Freiheitsdelikte gegenüber Kindern, Ehegatten, eingetragenen Partnern und Lebenspartnern, zu ergänzen.
Die Ausdehnung der Landesverweisungen rechtfertigt sich auch deshalb, weil die Rückfallraten erschreckend hoch sind: 2019 lag die Wiederverurteilungsquote nach Entlassung aus dem Strafvollzug alleine in den ersten 3 Jahren bei 46,1%. Dabei wurden nur Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung gezählt (Quelle: BFS). Die Rückfallrate mit Einberechnung der Ausländer mit L- und B-Bewilligung wäre noch viel höher.