26.7593Fragestunde. Frage
Rekordstand bei Terrorverfahren: Was tut der Bundesrat, um die Bevölkerung zu schützen?

Antwort des Bundesrates:

Aufgrund der Gewaltenteilung kann der Bundesrat keine Informationen über laufende Strafverfahren geben.

 

Wie bereits letzte Woche in der Fragestunde festgehalten, verzeichnet der NDB (Stand Juni 2026) 43 Risikopersonen. Eine tiefe einstellige Zahl dieser Personen hat aktuell einen Asylstatus.

 

Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine Verbundsaufgabe, die sämtliche Staatsebenen betrifft. Seit 2014 gibt es unter der Leitung von fedpol die operative Koordination TETRA (Terrorist Tracking), wo zahlreiche Behörden des Bundes und der Kantone intensiv zusammenarbeiten und sich über die aktuelle Lage und laufende Verfahren austauschen. Auf Bundesebene arbeiten das Staatssekretariat für Migration (SEM), der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und das Bundesamt für Polizei (fedpol) eng zusammen, um Personen zu identifizieren, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen könnten. In den Bundesasylzentren wird bei allen neuen Asylsuchenden eine standardisierte Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Gibt es Hinweise für eine Gefährdung, wird das Dossier zur Prüfung an den NDB weitergeleitet. Im Jahr 2025 hat der NDB 569 Dossiers im Asylbereich geprüft. Es wurde kein Antrag zur Ablehnung empfohlen.

 

Gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz kann fedpol, nach vorgängiger Anhörung des NDB, gegenüber ausländischen Staatsangehörigen Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Seit 2022 verfügt fedpol mit den polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) über Instrumente, um auf Antrag der Kantone oder des NDB präventive Massnahmen gegen terroristische Gefährder anzuordnen. Beispiele solcher Massnahme sind Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzung auf bestimmte Gebiete oder Ausschaffungshaft. Voraussetzung für den Erlass solcher präventiv-polizeilicher Massnahmen ist das Vorliegen konkreter und aktueller Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, die von der Verfügung betroffene Person könne in der Schweiz eine Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit herbeiführen.

 

Im Bereich der Prävention wird zurzeit der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus umgesetzt. Der NAP 2023-2027 legt einen besonderen Fokus auf die Prävention bei Jugendlichen sowie den kritischen Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
15.06.2026
Nationalrat

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