26.7616Fragestunde. Frage
Wird kriminellen Ukrainern der Schutzstatus S (nicht) entzogen?

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat kann keine Angaben zu den gestellten Fragen machen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist weder mit der Asylstatistik noch mit der Sozialhilfestatistik der erfassten Personen verknüpft. Auch die spezifischen Gründe für den Widerruf des Schutzstatus S sind nicht statistisch erfasst. Der Bundesrat kann jedoch festhalten, dass der Schutzstatus S bis Ende April 2026 für insgesamt 536 Personen widerrufen wurde. Für die Prüfung eines allfälligen Widerrufs des Schutzstatus S ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) darauf angewiesen, dass die zuständigen kantonalen Behörden den Grund dafür melden. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf im Einzelfall erfüllt sind.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
15.06.2026
Nationalrat

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