Gemäss Medienmitteilungen des SEM haben sich die 24-Stunden-Asylverfahren bewährt.
– Wieviele Asylgesuche wurden seither in einem solchen Verfahren erledigt (pro Jahr)?
– Durchschnittliche Verfahrensdauer (pro Jahr)?
– Erledigungsart (pro Jahr)? Nationalitäten (pro Jahr)?
– Wie viele der Gesuchsteller haben das Land kontrolliert verlassen (pro Jahr)?
– Wo halten sich die übrigen Gesuchsteller auf?
Antwort des Bundesrates:
Im ersten Jahr nach der Einführung (Mai 2024 bis April 2025) wurden total 3’299 Gesuche im 24-Stunden-Verfahren erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 24 Tagen, wobei 50% der Gesuche innerhalb von 15 Tagen erledigt wurden.
In 41% der Fälle wurde auf das Asylgesuch nicht eingetreten und die Person in einen anderen Dublin-Staat weggewiesen. In 42% der Fälle erfolgte eine Abschreibung des Asylgesuchs aufgrund Mitwirkungspflichtverletzung oder Rückzug des Gesuchs. In 13% der Fälle wurde das Asylgesuch inhaltlich geprüft und abgewiesen. In 4% der Fälle wurde auf das Asylgesuch nicht eingetreten, da dieses aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen eingereicht wurde. Eine Asylgewährung erfolgte in zwei Fällen.
Davon betrafen 54% Personen aus Algerien, 29% Personen aus Marokko, 14% Personen aus Tunesien und 4% Personen aus Libyen.
Im Zeitraum zwischen Mai 2024 und April 2025 haben total 313 Personen, deren Asylgesuch im 24-Stunden-Verfahren behandelt wurde, die Schweiz kontrolliert verlassen. Die übrigen Personen haben die Schweiz in der Regel unkontrolliert verlassen.
Im zweiten Jahr (Mai 2025 bis April 2026) wurden total 2’996 Gesuche im 24-Stunden-Verfahren erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 21 Tagen, wobei 50% der Gesuche innerhalb von 14 Tagen erledigt wurden.
In 38% der Fälle wurde auf das Asylgesuch nicht eingetreten und die Person in einen anderen Dublin-Staat weggewiesen. In 45% der Fälle erfolgte eine Abschreibung des Asylgesuchs aufgrund Mitwirkungspflichtverletzung oder Rückzug des Gesuchs. In 13% der Fälle wurde das Asylgesuch inhaltlich geprüft und abgewiesen. In 4% der Fälle wurde auf das Asylgesuch nicht eingetreten, da dieses aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen eingereicht wurde. Eine Asylgewährung erfolgte in einem Fall.
Davon betrafen 59% Personen aus Algerien, 26% Personen aus Marokko, 11% Personen aus Tunesien und 4% Personen aus Libyen.
Im Zeitraum zwischen Mai 2025 und April 2026 haben total 170 Personen, deren Asylgesuch im 24-Stunden-Verfahren behandelt wurde, die Schweiz kontrolliert verlassen. Die übrigen Personen haben die Schweiz in der Regel unkontrolliert verlassen.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
15.06.2026
Nationalrat