Der Bundesrat wird beauftragt, die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen so anzupassen, dass auf bereits bestehenden und befestigten Flächen von Alp- und Landwirtschaftsbetrieben sowie bei Bergbahnen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand zeitlich begrenzte Stellplätze für Wohnmobile angeboten werden können.
Rahmenbedingungen
- maximal drei Übernachtungen am Stück;
- begrenzte Anzahl Stellplätze pro Standort;
- ausschliesslich bereits bestehende befestigte Flächen;
- keine neuen Bauten, Anlagen oder Terrainveränderungen;
- keine zusätzliche Bodenversiegelung;
- keine erforderlichen Anschlüsse an Wasser-, Abwasser- oder Stromnetze;
- ausschliesslich Fahrzeuge mit eigenen sanitären Einrichtungen (z.B. «Sanitary inside»).
Grund des Vorstosses:
Die Schweiz mit ihren Bergen, Seen und vielfältigen Landschaften ist es ein wichtiger Teil der Freizeit- und Tourismuswirtschaft.
Heute sind solche Angebote auf Landwirtschaftsbetrieben mit aufwendigen Bewilligungs- und raumplanungsrechtlichen Verfahren verbunden. Für viele Bauernbetriebe ist der Aufwand deshalb unverhältnismässig und sie haben dazu keine Chance auf eine Bewilligung.
Die Folge: Es entstehen zu wenig legale Angebote, während gleichzeitig das ungeordnete Übernachten auf Parkplätzen, an Waldrändern oder in der freien Natur zum Problem werden kann.
Stellplätze für Wohnmobile sind ein grosses Bedürfnis, und die Nachfrage von Ferien mit einem Wohnmobil ist sehr gross. Deshalb braucht es mehr Stellplätze, bei Landwirtschaftlichen Gebäuden ist Platz dafür vorhanden!
Die Motion verfolgt folgende Ziele:
- Vorhandene Infrastruktur besser nutzen;
- Mehr Wertschöpfung für die Landwirtschaft;
- Mehr Ordnung beim Campen;
- Weniger Druck auf Natur und Gemeinden.
Sanitary inside – ein Projekt von Wohnmobilland Schweiz
«Sanitary inside» soll dafür sorgen, dass mehr Parkplätze als offizielle Wohnmobil-Stellplätze genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass das Wohnmobil über eine eigene Toilette und idealerweise einen Abwassertank verfügt. Eine gut sichtbare Markierung zeigt, dass das Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt und sich der Besitzer zu einem verantwortungsvollen Verhalten verpflichtet – insbesondere keine Entleerung in der Natur, keine Verschmutzung und korrekte Abfallentsorgung. Die Vignette darf nur kontrolliert durch autorisierte Stelle abgegeben werden.