Der Bundesrat wird beauftragt die Ausnahme im Tierschutzgesetz betr. Import von geschächtetem Fleisch zu überprüfen.
Grund des Vorstosses:
Das Schächten (ohne Betäubung) ist in der Schweiz nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) verboten. Der Import von Halal- und Koscherfleisch wird jedoch explizit geregelt, um die Versorgung dieser Gemeinschaften aus Rücksicht auf die Religionsfreiheit sicherzustellen. Doch Tierschutzgesetze gelten universell. Gerade die muslimische Gemeinschaft wächst ständig. Heute ist dies in der Schweiz nach dem Christentum die grösste Religionsgruppe.
Medizinische und tiermedizinische Erkenntnisse zeigen, dass Tiere im betäubungslosen Halsschnitt und dem anschließenden Ausbluten grosse Schmerzen, Todesangst und teilweise einen minutenlangen Todeskampf (etwa durch Ersticken am eigenen Blut) erleiden. Tierschützer argumentieren schon lange, dass die Pflicht zur Vorab-Betäubung dieses Leids auf ein Minimum reduziert. In der Schweiz werden Tiere im Schlachthof immer professionell betäubt, z.B. durch den Bolzenschuss, was das Leiden stark verkürzt.
Der Import dieses Fleisches ist eine Umgehung des inländischen Schächtverbots. Es ist widersprüchlich, eine Praxis im Inland aus Tierschutzgründen unter Strafe zu stellen, die Produkte daraus aber dennoch zu importieren. Muslime können geschächtetes Fleisch im Ausland kaufen oder das hier erhältliche Fleisch essen. Schliesslich gelten in der Schweiz unsere Bestimmungen und unsere Sitten und Gebräuche.
Im Sinne der Fairness sollten auch gleiche Bedingungen gelten. Hiesige Bauern müssen strenge Tierschutzauflagen einhalten. Der Import von Fleisch aus Produktionsformen, die in der Schweiz verboten sind, wird daher von Teilen der Landwirtschaft als Wettbewerbsnachteil und als Aufweichung der einheimischen Standards kritisiert.
Als Gegenargument darf nicht immer die Religionsfreiheit erwähnt werden. Denn auch diese hat ihre Grenzen, im Sinne der Verhältnismässigkeit. In der Schweiz gelten unsere Gesetze und Gebräuche. Sonst wird das inländische Tierschutzgesetz ausgehöhlt. Auch gibt es durchaus Betäubungsmethoden, die von der muslimischen Gemeinschaft akzeptiert werden. Daher gäbe es gute Alternativen z.B. durch die Elektro-Kurzzeitbetäubung, auch mit Annahme dieser Motion.
Die betreffenden Handelsverträge sehen vor, dass Staaten Importverbote erlassen können, sofern diese zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit erforderlich sind.