Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen und, falls notwendig, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen:
- Artikel 55 des Asylgesetzes aktivieren;
- Aussetzung des Asylrechts für Nationalitäten, die in der Schweiz überdurchschnittlich häufig kriminell sind, insbesondere Algerier, Marokkaner und Tunesier.
Grund des Vorstosses:
Die Genfer Flüchtlingskonvention entstand in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Ihr Ziel war es, europäische Flüchtlinge vor politischer Verfolgung, vornehmlich in Osteuropa, zu schützen. Das hat sich massiv verändert: Heute geht die Schweizer Asylpraxis meilenweit über die Minimalstandards der Flüchtlingskonvention hinaus.
Aktuell verzeichnet die Schweiz ausserordentlich hohe Asylzahlen. Die Asylbestände liegen mit über 235’000 Personen auf Rekordniveau. Kantone und Gemeinden sind überlastet, der Gemeindeverband warnte gar vor einem Kollaps des Asylsystems (SRF, 12.01.2025). Zugleich verschlingt das Asylwesen alleine auf Bundesebene jährlich 4 Mrd. Franken.
Die Asylmigration gefährdet zunehmend die innere Sicherheit. So sind die Straftaten seit 2019 um 30% gestiegen (von 432’000 (2019) auf 554’963 (2025). Stark zugenommen haben vor allem schwere Delikte: Tötungsdelikte um 48%, schwere Gewalttaten um 43% und Vergewaltigungen um 106%. Stark gestiegen ist auch die Bedrohung durch Terrorismus und gewalttätigen Extremismus: Aktuell laufen bei der Bundesanwaltschaft über 140 Terrorverfahren.
Ein Viertel aller Straftaten werden von Asylmigranten und Illegalen verübt (PKS 2025). 2025 wurden 40 Asylmigranten eines Tötungsdelikts beschuldigt. Besonders auffällig ist die exorbitant hohe Kriminalität nordafrikanischer Asylmigranten, wovon 2024 über 80% einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt wurden (SEM, 31.07.2026). Hinzu kommt, dass über 99% ihrer Asylgesuche abgelehnt werden. Das beweist: Nordafrikanische Asylmigranten missbrauchen das Asylsystem systematisch und gefährden die innere Sicherheit.
Zum Schutz der Schweizer Bevölkerung, aber auch des Asylsystems und der Aufnahmekapazitäten für echte Flüchtlinge, ist der für Ausnahmesituationen geschaffene Art. 55 AsylG zu aktivieren und das Asylrecht für Nationalitäten, die in der Schweiz überdurchschnittlich häufig kriminell sind, auszusetzen.