Interpellation «Entwicklung bei Dauer-Sozialhilfebezügern»

Bereits die Beantwortung der Interpellation «Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger» vom 28. März 2018 liess aufhorchen: 42% der Dauer-Sozialhilfebezüger im Kanton Thurgau sind Ausländer, also mehr als doppelt so viele wie bei den Schweizern – und nur gerade 2.4 % davon wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen, obwohl diese bei Sozialhilfeabhängigkeit nicht verlängert werden darf und sogar widerrufen werden kann.

Auf Druck der SVP verschärfte das Bundesparlament 2019 das Ausländergesetz. Seither müssen auch Niedergelassene bei dauerhaften Sozialhilfebezug die Schweiz verlassen. Am 11. September 2019 versprach die zuständige Regierungsrätin im Grossen Rat: «Wir werden das Gesetz umsetzen. Ich habe die Aufforderung gehört. Wir nehmen sie ernst. Sie werden sehen, dass wir das neue Gesetz in aller Konsequenz und im Hinblick auf die Gleichbehandlung anwenden.» Die Beantwortung einer Einfachen Anfrage vom 23. August 2022 zeigt jedoch ein anderes Bild: Demnach sind Widerrufe und Nichtverlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen wegen Sozialhilfebezugs selten. In den Jahren 2019 bis 2021 kam es nur zu einer einzigen Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs. Ausgesprochen werden offenbar primär Verwarnungen.

Es fragt sich, wie der Regierungsrat diese Praxis mit der versprochenen konsequenten Anwendung von Bundesrecht unter einen Hut bringt. Dazu stellen wir ein paar Fragen.

Zum Vorstoss: IP Entwicklung bei Dauer Sozialhilfebezuegern

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