Einfache Anfrage «Rechtskonforme Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung bei Grosswindanlagen»

Es ist sinnvoll, dass die autonome Energieversorgung der Schweiz – auch mit Windenergie – gestärkt wird. Ob der Kanton Thurgau dafür aber der richtige Standort ist, darf bezweifelt werden. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb dazu am 15. Oktober 2022, es ergebe ökonomisch keinen Sinn, im windschwachen Kanton Zürich Anlagen zu planen. Die Windoffensive von Zürcher Regierung und EKZ sei kein wirtschaftlicher, sondern ein politischer Entscheid, und zugleich eine «kolossale Geldverschwendung».

In Thundorf wollen die EKZ nun – im nicht wirklich windstärkeren Kanton Thurgau – einen Pilot-Windpark realisieren. Pikant dabei: Vier der acht Grosswindanlagen sollen unmittelbar an die Gemeindegrenze gestellt werden, eine Anlage bis auf 1.4 Meter (zu Amlikon-Bissegg) und eine andere bis auf 0.5 Meter (zu Hüttlingen; Rotorspitze). Das am nächsten gelegene Dorf Wolfikon gehört nicht zu Thundorf, sondern zu Amlikon-Bissegg. 0.5 bzw. 1.4 Meter sorgen also dafür, dass am Ende nur eine Gemeinde statt drei Gemeinden über die Nutzungsplanung abstimmen darf.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen zu den demokratischen Mitbestimmungsrechten und zu den gesetzlichen Informations- und Mitwirkungsrechten der betroffenen Bevölkerung.

Zum Vorstoss: EA Rechtskonforme Mitwirkung der betroffenen Bevoelkerung bei Grosswindanlagen

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz