Mindestabstände zu Windkraftanlagen: Betroffene schützen und Rechtssicherheit schaffen!

Die Stärkung der autonomen Energieversorgung der Schweiz auch mit Windenergie ist durchaus sinnvoll. Ob sich Grosswindanlagen im Kanton Thurgau wirtschaftlich betreiben lassen, ist eine andere Frage.

Die Regeln sollten aber festgelegt werden, bevor mit dem Bau der ersten Anlagen Fakten geschaffen werden. Grosswindanlagen sind riesige Industrieanlagen mit gewaltigen Dimensionen. Trotzdem kennt der Kanton Thurgau bei Windkraftanlagen – im Gegensatz zu anderen Bauten – keinerlei Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden.

Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, die Betroffenen, ihre Gesundheit und ihr privates Grundeigentum zu schützen sowie die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu erhöhen, fordern die SVP-Kantonsräte Pascal Schmid, Ruedi Zbinden, Eveline Bachmann und Stefan Mühlemann die Einführung eines moderaten, aber verbindlichen kantonalen Mindestabstands von Windkraftanlagen gegenüber Bauzonen und bewohnten Gebäuden in Nichtbauzonen, der das Dreifache ihrer Gesamthöhe betragen soll. Mit dieser dynamischen Abstandsregelung, die den Abstand nicht fix, sondern ausgehend von der Gesamthöhe der Windkraftanlage bestimmt, lassen sich auch die Konflikte entlang von Gemeindegrenzen entschärfen.

Zum Vorstoss: PI Mindestabstände zu Grosswindanlagen

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