25.3263Motion
Wolfsmanagement. Mehr Autonomie und Verantwortung für die Kantone

Grund des Vorstosses:

Dies in Erwägung der folgenden Punkte:

  • Die zunehmende Präsenz von Wölfen in der Schweiz hat zu einem starken Anstieg der Risse geführt, was die Viehzüchter und Viehzüchterinnen und den gesamten Agrarsektor, vor allem in den Bergregionen, vor grosse Probleme stellt.
  • Das Phänomen beunruhigt einen grossen Teil der Bevölkerung, denn das Raubtier nähert sich immer häufiger ohne Scheu Häusern und Siedlungen, auch tagsüber.
  • Gemäss den aktuellen Verfahren für den Abschuss von Problemwölfen muss vorgängig eine Bewilligung des BAFU eingeholt werden. Dabei sind die Wartezeiten oft zu lang und die Entscheide fallen manchmal negativ aus, was eine rechtzeitige und effiziente Bewältigung der Situation erschwert.
  • Die Kantone sind näher an den lokalen Gegebenheiten und am besten in der Lage, die zu treffenden Massnahmen rasch und angemessen zu beurteilen.
  • Ein klarer und verbindlicher Regelungsrahmen auf Bundesebene kann sicherstellen, dass die Kantone die ihnen gewährte Autonomie mit Rücksicht auf die traditionelle Viehzucht ausüben werden, sodass der Fortbestand der Viehzucht, wie vom Schweizer Parlament und im Konzept Wolf Schweiz empfohlen, ohne weitere Einschränkungen und mit Rücksicht auf die Biodiversität und die ökologische Nachhaltigkeit gesichert ist.
  • Auf europäischer Ebene wurde der absolute Schutz des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention kürzlich ebenfalls gelockert. Eine Lockerung ist folglich auch auf Schweizer Ebene gerechtfertigt.

Antwort des Bundesrates:

Angesichts der Zunahme der Wolfsbestände und der daraus resultierenden Konflikte mit der Landwirtschaft hat das Parlament am 16. Dezember 2022 die Revision des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) gutgeheissen. Seither ist die Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zur Regulierung von Wolfsrudeln nötig (Art. 7a und 12 JSG). Während sämtliche revidierten Bestimmungen der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) seit dem 1. Februar 2025 anwendbar sind, traten diejenigen zur Regulierung des Wolfs bereits am 1. Dezember 2023 vorübergehend in Kraft.

Das bedeutet, dass die Kantone seit dem 1. Dezember 2023 die Möglichkeit haben, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren. Damit soll den Kantonen mehr Handlungsspielraum eingeräumt und ihnen ein rasches und effizientes Handeln vor Ort ermöglicht werden. Bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefährdung von Menschen durch einen Wolf eines Rudels kann der Kanton ohne Zustimmung des BAFU den Abschuss des Wolfs verfügen (Art. 9c JSV). Gleichzeitig wurden zusätzliche finanzielle Mittel für den Herdenschutz zur Verfügung gestellt. Herdenschutz und Regulierung sind zwei sich ergänzende Massnahmen.

Auch wenn der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention (SR 0.231.15) herabgestuft wurde, bleibt dieser eine geschützte Tierart. Da der Abschuss nur als letzte Massnahme infrage kommt, wurden in der JSV klare Kriterien dafür festgelegt. Das BAFU ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig, die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen. Die Kantone sind deshalb dazu verpflichtet, dem BAFU laufend alle relevanten Informationen bereitzustellen – insbesondere im Zusammenhang mit Regulierungsgesuchen.

Die beiden Perioden der proaktiven Regulierung haben das exponentielle Wachstum der Wolfspopulation gebremst und zur Stabilisierung der Rudelanzahl in der Schweiz beigetragen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen dieser Motion mit dem Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung am 1. Februar 2025 erfüllt wurden. Bevor neue Regelungen ins Auge gefasst werden, soll die Wirkung der neuen Bestimmungen geprüft werden. Entsprechend beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulats 25.3027 der UREK-N «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung».

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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