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Für eine aussagekräftige Kriminal- und Strafurteilsstatistik. Erfassung der Täterherkunft nach Deliktskategorien

Grund des Vorstosses:

Die Kriminalität wird in allen Kantonen nach den Prinzipien des Bundesamtes für Statistik erfasst und ausgewertet. Die daraus resultierende Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird kantonal und gesamtschweizerisch veröffentlicht.

 

Die Kantone erfassen für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Beschuldigte und Opfer samt soziodemografischen Merkmalen. Die Statistik enthält Angaben zum Aufenthaltsstatus der Beschuldigten sowie eine Länderliste nach Nationalität und Aufenthaltsstatus, jedoch ohne Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.

Zusätzlich veröffentlicht der Bund die Strafurteilsstatistik (SUS) und die Jugendstrafurteilsstatistik, die detaillierte Informationen zu Verurteilungen nach Straftat, Sanktionsart und Aufenthaltsstatus enthalten. Eine Übersicht nach Nationalität fehlt hier, dafür ist die Straftatenaufschlüsselung detaillierter als in der PKS.

Obwohl dies auf Grundlage der bereits heute gesammelten Daten ohne Weiteres möglich sein müsste, treffen weder die PKS noch die SUS Aussagen zur Überrepräsentation bestimmter Ausländergruppen für bestimmte Deliktskategorien. Eine Migrations- und Einbürgerungspolitik, die den Interessen unserer Bevölkerung dient, muss aber auf umfassenden Informationsgrundlagen basieren. Es ist deshalb sowohl für die PKS, wie auch für die SUS sicherzustellen, dass – aufgeteilt nach spezifischen Deliktskategorien (Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte unter Ausschluss der Tätlichkeiten, Sexualstraftaten, Einbruchsdiebstähle) – über die Überrepräsentation einzelner Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern sowie von Eingebürgerten der ersten und zweiten Generation informiert wird. 

Antwort des Bundesrates:

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist die Nationalitäten der beschuldigten Personen sowohl nach den einzelnen Gesetzen (Strafgesetzbuch [StGB; SR 311.0], Betäubungsmittelgesetz [BetmG; SR 812.121], Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG; SR 142.20.]) als auch nach Unterkategorien, wie z.B. den Titeln (Leib und Leben, Vermögen etc.) des StGB aus. Dabei wird in den Daten jeweils unterschieden, in welche Aufenthaltsstatuskategorie die beschuldigte Person fällt. Grundsätzlich ist eine Berechnung des Anteils der beschuldigten Personen mit B- oder C-Ausweis an der ständigen Wohnbevölkerung möglich. Die Beschuldigtenzahlen müssen aber immer mit den aktuellen, definitiven Bevölkerungszahlen (publiziert jeweils im August des Folgejahres) verglichen werden, die zum Zeitpunkt der Publikation der PKS (jeweils im März des Folgejahres) noch nicht zur Verfügung stehen. Eine Publikation der Nationalitäten von beschuldigten Personen auf Ebene einzelner Straftaten statt von zusammenfassenden Titeln (d.h. z.B. Betrug statt Vermögensdelikte) ist nicht angebracht, weil es sich zum Zeitpunkt der Datenerfassung bei den in der PKS registrierten Personen noch um Beschuldigte handelt, für die die Unschuldsvermutung gilt. Zudem wird die provisorische rechtliche Einordnung der Tat bei der Polizei nicht von Juristen vorgenommen.

 

Die Strafurteilsstatistik (SUS) publiziert seit dem Verurteilungsjahr 2014 die Zahlen zu den einzelnen Nationalitäten der verurteilten Personen nach Gesetz. Neben dem StGB, dem BetmG und dem AIG stehen auch Zahlen für das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) zur Verfügung. In allen Tabellen werden die verurteilten Personen mit B- oder C-Ausweis separat publiziert und Belastungsraten werden sowohl für das Total dieser Bevölkerungsgruppe als auch für Untergruppen nach Geschlecht und Alter ausgewiesen. Die SUS weist die rechtskräftig verurteilten Personen aus, die ins Strafregister VOSTRA eingetragen worden sind. Das Bundesamt für Statistik bereitet zurzeit die Publikation von Straftaten nach Nationalität der rechtskräftig verurteilten Personen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben vor. Damit wird dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen. Die Vorbereitung dieser Publikation erforderte allerdings intensive Abklärungen innerhalb der Bundesverwaltung und mit ihren externen Partnern. Die Auswertungen werden für Personen mit B- und C-Ausweis auch die jeweiligen Belastungsraten enthalten. Die Publikation ist voraussichtlich im Oktober 2025 geplant.

 

Sowohl die polizeiliche Kriminalstatistik als auch die Strafurteilsstatistik enthalten ausschliesslich Daten zur aktuellen Staatsangehörigkeit der Person. Doppelbürger werden jeweils mit schweizerischer Nationalität erfasst, insofern diese eine der Nationalitäten ist. Aussagen zu Doppelbürgerschaften oder Einbürgerungen sind anhand der PKS und der SUS nicht möglich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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