25.3354Interpellation
Transparenz bei Teilnahme an EU-Organisationen und EU-Programmen

Antwort des Bundesrates:

Die Agenturen und Programme der EU – ohne jene Einrichtungen, die als Netzwerke (z. B. Europäische Arbeitsvermittlung EURES) oder als elektronische Systeme bzw. «Informationssysteme» einzustufen sind – an denen sich die Schweiz im Rahmen des mit der EU ausgehandelten Pakets neu oder neu systematisch beteiligen wird – vorbehaltlich seines Inkrafttretens – sind die folgenden:

 

Agenturen:

          EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER; nur für Strom)

          Europäisches Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC)

          Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA)

          EU-Agentur für das Weltraumprogramm (EUSPA)

 

Programme:

          Digital Europe (ab 2025)

          Erasmus+ (ab 2027)

          Euratom (ab 2025)

          Horizon Europe (ab 2025)

          ITER (ab 2026)

          EU4Health (bzw. Nachfolgeprogramm): noch offen. (Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am Gesundheitsprogramm ist das Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens. Sollte das Gesundheitsabkommen nach dem 31. Dezember 2026 in Kraft treten, wird die Schweiz nicht mehr am aktuellen Gesundheitsprogramm teilnehmen können, wodurch auch keine Kosten für die Schweiz entstehen. Deswegen ist das Programm EU4Health in der vorliegenden Schätzung nicht berücksichtigt. Zum nachfolgenden Gesundheitsprogramm der EU (2028–2034) liegen derzeit noch keine Informationen vor. Falls sich die Schweiz daran beteiligen möchte, wären die Modalitäten mit der EU auszuhandeln.)

 

Bei der Überweisung des Pakets ans Parlament wird der Bundesrat in seiner Botschaft auch die finanziellen und personellen Auswirkungen im Detail darlegen, darunter diejenigen der Teilnahme an Agenturen und Programmen der EU. Nach jetzigem Stand ist für die Beteiligung an den oben genannten Agenturen mit Kosten von insgesamt rund 18 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Was die Programmbeiträge auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation angeht, belaufen sich die Kosten im Jahr 2027 auf insgesamt rund 808 Millionen Franken (571 Mio. CHF für Horizon Europe, 14 Mio. CHF für Euratom, 30 Mio. CHF für ITER, 21 Mio. CHF für Digital Europe und 172 Mio. CHF für Erasmus+). Es ist damit zu rechnen, dass diese Mittel vollständig in die Schweiz zurückfliessen (wobei sich zu den Rückflüssen bei Erasmus+ und Digital Europe aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch keine genaue Aussage machen lässt).

 

Die Beteiligungen an diesen Agenturen und Programmen wurden im Rahmen des Pakets vereinbart, da sie im Interesse der Schweiz liegen und dem vom Bundesrat verabschiedeten Verhandlungsmandat entsprechen. Über die Teilnahmekosten hinaus, die für die Schweiz in Form von finanziellen Beiträgen oder Personaleinsatz anfallen werden, sind auch die konkreten Vorteile zu berücksichtigen, welche die Schweiz daraus zieht. So stärkt die Teilnahme an EU-Agenturen in den Bereichen der neu abgeschlossenen Abkommen mit der EU die Koordination zwischen der Schweiz und der EU in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit sowie Krisenprävention bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen. Um einige konkrete Beispiele zu nennen: Eine Teilnahme an ACER (EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) z. B. erlaubt die Mitgestaltung der EU-Energiepolitik durch die ElCom auf Stufe Energieregulierungsbehörden sowie die Einbindung der Schweiz in fachliche und regulatorische Berichte zum Strommarkt. Durch die Beteiligung am ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) und den von ihm betriebenen Netzwerken und Plattformen (z. B. EpiPulse, EWRS (Early Warning and Response System)), wird die Fähigkeit der Schweiz gestärkt, sich auf Krisen vorzubereiten und diese wirksam zu bewältigen. Dies trägt zu einem verbesserten Gesundheitsschutz bei, verringert wirtschaftliche Folgekosten von Gesundheitsbedrohungen und hat demzufolge positive Auswirkungen auf die Schweizer Bevölkerung. Die Teilnahme an den Programmen der EU in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation ist auch für die Schweiz mit Vorteilen verbunden: mit Horizon Europe beteiligt sich die Schweiz am grössten Forschungsprogramm der Welt, mit Euratom am Programm zur friedlichen Nutzung von Nukleartechnologie (inkl. z. B. Nuklearmedizin), mit ITER am Bau des grössten thermonuklearen Versuchsreaktors, mit Digital Europe am Vorantreiben der Entwicklung und Nutzung von digitalen Schlüsseltechnologien. Schliesslich stellen internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten wie bei Erasmus+ oder der Schweizer Lösung einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Bildungspolitik dar. Sie tragen zur Aneignung und Entwicklung von arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen bei. Insgesamt tragen Mobilität und Kooperationen in der Bildung zur internationalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweiz bei. Diese Vorteile wurden von einer Mehrheit der Akteure bei der Konsultation des Verhandlungsmandats unterstrichen, und die Teilnahme an den Programmen und Agenturen wurde als Priorität für die Schweiz bezeichnet.

 

Wie erwähnt, sind die Beteiligungen an den Agenturen in den mit der EU ausgehandelten Abkommen verankert. Sollte die Schweiz ihre Teilnahme beenden wollen, käme das ordentliche Verfahren zur Änderung oder Kündigung eines Abkommens zur Anwendung: Die Schweiz müsste eine Änderung des Abkommens oder des Protokolls anstreben, in dem die betreffende Beteiligung geregelt ist (zunächst im Rahmen des Gemischten Ausschusses), oder gegebenenfalls die vollständige Kündigung des betreffenden Abkommens oder Protokolls in Betracht ziehen. Zudem würden die in diesen Abkommen oder Protokollen enthaltenen Bestimmungen über eine Änderung oder Kündigung Anwendung finden. Betreffend die Programme kann die Schweiz entscheiden, ihre Teilnahme nach Ablauf des entsprechenden Protokolls nicht zu verlängern. Die Laufzeit der Protokolle richtet sich nach derjenigen der Programme, welche sieben Jahre beträgt. Die EU-Mitgliedstaaten können sich einer zukünftigen Teilnahme der Schweiz an Agenturen und Programmen, die für Drittstaaten offenstehen, nicht widersetzen. Sie haben jedoch im Rahmen des ordentlichen Ratifizierungsverfahrens die Möglichkeit, sich zum Paket als Ganzes zu äussern.

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