25.3675Interpellation
Aufarbeitung und transparente Verfahren zur Meldung von Impfnebenwirkungen

Grund des Vorstosses:

Seit dem 1. April 2022 sind die Massnahmen betr. Corona-Pandemie in der Schweiz vorbei. Diese betrafen nicht nur Personen mit erhöhtem Risiko, sondern die ganze Bevölkerung. Es braucht nun eine Aufarbeitung der Corona-Zeit und vor allem auch, dass Impfschäden ernst genommen werden. In der Schweiz wurden 6’900 Meldungen über schwerwiegende unerwünschte Wirkungen der COVID-19-Impfung registriert. Für Betroffene sieht das Epidemiengesetz (EpG, Art. 64 ff.) grundsätzlich eine Entschädigung und Genugtuung vor. Die Praxis zur Anerkennung von Impfschäden ist jedoch schwer durchschaubar und langwierig. Das Verfahren ist wenig transparent, und den Entscheiden fehlen nachvollziehbare Begründungen sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Zudem veröffentlichte der Bundesrat erst im Mai 2024, drei Jahre nach Einführung der Impfstoffe, ein neues Antragsformular und ergänzende Informationsunterlagen (z.B. zur Bemessung der Genugtuung). Ausserdem ist es wichtig, dass das BAG die Meldungen bezüglich Post-Vac und Long-Covid unterscheidet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der gestellten Fragen.

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Pascal Schmid
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