Der Bundesrat wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass betroffene Personen ausreichend über den Entschädigungsprozess bei Impfnebenwirkungen informiert und beim Antragsverfahren unterstützt werden?
2. Warum werden ablehnende Entscheide von Entschädigungen bei Impfnebenwirkungen ohne nachvollziehbare Begründung und ohne Rechtsmittelbelehrung verschickt?
3. Wie wird bei der Abklärung eines Impfschadens konkret vorgegangen, und welche Kriterien werden herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Impfschaden im Einzelfall mit der Impfung in Zusammenhang steht?
4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die fünfjährige Verjährungsfrist bei neuartigen Covid-19-Impfstoffen neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Spätfolgen ausreichend berücksichtigt?
5. Können Betroffene nach Ablehnung ihres Antrags auch nach Ablauf der Verjährungsfrist ein Wiedererwägungsgesuch stellen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen?
6. Wird die Höhe der geltenden Entschädigungen den langanhaltenden und komplexen Krankheitsbildern (Post-Vakzin-Syndrom) gerecht, und welche Berechnungsgrundlagen werden dabei herangezogen?
Grund des Vorstosses:
Seit dem 1. April 2022 sind die Massnahmen betr. Corona-Pandemie in der Schweiz vorbei. Diese betrafen nicht nur Personen mit erhöhtem Risiko, sondern die ganze Bevölkerung. Es braucht nun eine Aufarbeitung der Corona-Zeit und vor allem auch, dass Impfschäden ernst genommen werden. In der Schweiz wurden 6’900 Meldungen über schwerwiegende unerwünschte Wirkungen der COVID-19-Impfung registriert. Für Betroffene sieht das Epidemiengesetz (EpG, Art. 64 ff.) grundsätzlich eine Entschädigung und Genugtuung vor. Die Praxis zur Anerkennung von Impfschäden ist jedoch schwer durchschaubar und langwierig. Das Verfahren ist wenig transparent, und den Entscheiden fehlen nachvollziehbare Begründungen sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Zudem veröffentlichte der Bundesrat erst im Mai 2024, drei Jahre nach Einführung der Impfstoffe, ein neues Antragsformular und ergänzende Informationsunterlagen (z.B. zur Bemessung der Genugtuung). Ausserdem ist es wichtig, dass das BAG die Meldungen bezüglich Post-Vac und Long-Covid unterscheidet. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der gestellten Fragen.