25.7371Fragestunde. Frage
Dynamische Rechtsübernahme bei Schengen/Dublin

Antwort des Bundesrates:

Seit 2004 hat die EU der Schweiz 496 Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Im gleichen Zeitraum wurden 6 Weiterentwicklungen des Dublin-/Eurodac-Besitzstands notifiziert. Eine Zusammenstellung dieser Rechtsakte ist auf der Website des Bundesamts für Justiz verfügbar.

 

Die Übernahme der Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin-/Eurodac-Besitzstands erforderte bis Januar 2023 61 Gesetzesänderungen und 78 Verordnungsänderungen. Eine aktuellere Liste der Gesetzes- und Verordnungsänderungen für die Jahre 2023 bis 2025 wird derzeit vom Bundesamt für Justiz erarbeitet.

 

Im Zusammenhang mit den Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin wurde in drei Fällen das Referendum ergriffen.

 

Im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin untersteht die Schweiz nicht der Gerichtsbarkeit des EuGH. Aufgrund ihres Assoziierungsabkommens ist die Schweiz jedoch dazu angehalten, eine mit der EU einheitliche Anwendung und Auslegung des übernommenen Besitzstands sicherzustellen. Im Gegenzug hat die Schweiz das Recht, an sogenannten Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung von Schengen/Dublin teilzunehmen. Diese werden der Schweiz notifiziert. Von 2010 bis April 2025 wurden der Schweiz insgesamt 383 Vorabentscheidungsverfahren notifiziert.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
10.06.2025
Nationalrat

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