25.4555Motion
Gaza-Flottille. Keine Steuergelder für politische Selbstinszenierung im Ausland!

Grund des Vorstosses:

19 Schweizer Staatsangehörige haben sich trotz mehrfacher ausdrücklicher Warnungen des EDA freiwillig an der politisch motivierten Gaza-Flotille beteiligt. Der daraus resultierende konsularische Aufwand wurde durch ihr bewusstes und risikoreiches Handeln verursacht. Gemäss Auslandschweizergesetz ist der Bund berechtigt, konsularische Leistungen den Verursachern in Rechnung zu stellen. Medienberichten zufolge beläuft sich der effektiv entstandene Aufwand auf mehrere hundert Arbeitsstunden, während den Aktivisten lediglich geringe Pauschalbeträge verrechnet wurden. Damit drohen erhebliche Kosten zulasten der Allgemeinheit.

Zudem haben die Betroffenen angekündigt, die Rechnungen nicht zu bezahlen und den Rechtsweg bis vor internationale Gerichte zu beschreiten, was weitere Kosten verursachen kann. Es ist nicht vertretbar, dass politischer Aktivismus im Ausland durch ordentliche Bundesmittel oder zusätzliche Steuergelder finanziert wird. Können die Kosten nicht vollständig bei den Verursachern eingefordert werden, sollen sie konsequenterweise aus jenem ausserordentlichen Kredit gedeckt werden, der im direkten Zusammenhang mit Gaza steht. Politischer Aktivismus im Ausland darf nicht auf Kosten der Schweizer Steuerzahler gehen. Wer Warnungen ignoriert und Risiken bewusst in Kauf nimmt, muss die Konsequenzen tragen – und nicht die Allgemeinheit oder die humanitäre Hilfe. Aktionen wie die Gaza-Flotille dienen primär der politischen Selbstdarstellung und rechtfertigen keine staatliche Mitfinanzierung.

Antwort des Bundesrates:

In Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG; SR 195.1) und in Übereinstimmung mit seiner langjährigen Praxis hat das EDA sämtlichen Personen Rechnung für die erbrachten Leistungen und allfällige weitere Ausgaben einschliesslich Gebühren und Spesen gestellt, denen es im Zusammenhang mit der Gaza-Flotilla konsularischen Schutz gewährt hat. Auf dieser Basis wird zu den Anliegen der Motion wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Rabatte oder Kulanzabzüge wurden den betroffenen Personen keine gewährt. Die Konsulari­sche Direktion hat den betroffenen Personen ihre im Rahmen des konsularischen Schutzes erbrachten, abrechnungsfähigen und einzelnen Personen zurechenbaren Leistungen für die Interventionen bei den israelischen Behörden, für die Gefängnisbesuche sowie für die Betreu­ung und Unterstützung bei der Rückkehr in die Schweiz in Rechnung gestellt.

Es muss jedoch festgestellt werden, dass im konsularischen Schutz eine Vollkostenrechnung in der Praxis nie exakt möglich ist. Erstens sind die Aufgaben häufig stark vermischt und es sind zahlreiche Stellen – etwa das EDA, das BJ oder der NDB – parallel involviert, sodass sich der Aufwand nicht sauber einzelnen Themen oder Dossiers zuordnen lässt. Zudem handelt es sich bei vielen Ausgaben um Gemeinkosten, beispielsweise für Miete, IT oder Infrastruktur, die zentral anfallen und nicht eindeutig einem bestimmten Fall zugerechnet werden können.

Am Beispiel der Gaza-Flottilla zeigt sich dies deutlich: oft wurden mehrere betroffene Personen gleichzeitig im Gefängnis besucht, die Gesamtkosten lassen sich in diesem Fall nicht präzise aufteilen. Der in den Medien erwähnte Aufwand von mehreren hundert Arbeitsstunden bezog sich zudem auf vielfältige Tätigkeiten verschiedener Bundesstellen im Zusammenhang mit der Aktion. So erhielt die Helpline des EDA innert kürzester Zeit über 25’000 Anfragen und E-Mails, die zwar im Zusammenhang mit der Aktion standen, jedoch nicht direkt bestimmten Teilnehmenden zugeordnet werden konnten. Hinzu kamen zahlreiche Medienanfragen und Interviews, deren Bearbeitung ebenfalls Aufwand verursachte, der jedoch nicht individuell in Rechnung gestellt werden kann.

Letztlich wären daher lediglich grobe Schätzungen möglich; eine präzise und belastbare Vollkostenrechnung lässt sich nicht erstellen. Für eine exakte Erhebung wäre der erforderliche Aufwand unverhältnismässig hoch, da zusätzliche Datenerhebungen notwendig wären, die wiederum selbst Kosten verursachen würden. Verrechnet werden können folglich nur direkt zurechenbare Kosten, also solche, die eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

 

Zu 2 und 3:

Das Massnahmenpaket des Bundesrats vom 26. November 2025 dient der Unterstützung der völkerrechtlichen Umsetzung des «Gaza Peace Plan» und nicht allfälligen konsularischen Dienstleistungen. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen wurden aus den im Voranschlag 2025 im EDA eingestellten Mitteln finanziert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Chronologie:

Wird übernommen
19.12.2025

Wird übernommen
19.12.2025

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