Das Büro des Nationalrats wird beauftragt, die Sessionsdaten und die Termine der Kommissionssitzungen im vierten Quartal des Jahres künftig so festzulegen, dass die Wintersession zwei Wochen früher stattfindet und in der Regel spätestens am 10. Dezember endet. In Wahljahren kann eine Ausnahme vorgesehen werden, um den Terminen für allfällige zweite Wahlgänge Rechnung zu tragen.
Grund des Vorstosses:
Die Wintersession endet in aller Regel einige Tage vor Weihnachten. Dies stellt ein Milizparlament vor erhebliche Herausforderungen. Etliche Parlamentarier tragen in Unternehmen oder im eigenen Betrieb Verantwortung und sind am Jahresende oftmals mit wichtigen Aufgaben und Abschlussarbeiten konfrontiert. Diese beruflichen Verpflichtungen nehmen einen erheblichen Teil der Zeit und Energie in Anspruch. Eine zeitliche Überschneidung dieser Aufgaben mit der Wintersession stellt nicht nur eine organisatorische Herausforderung dar, sondern führt auch zu einer erhöhten Belastung der betroffenen Ratsmitglieder, die sich sowohl auf ihre beruflichen Aufgaben als auch auf ihre parlamentarischen Verpflichtungen konzentrieren müssen. Eine Vorverlegung der Wintersession um zwei Wochen würde es den Parlamentsmitgliedern ermöglichen, ihre beruflichen Aufgaben mit mehr Flexibilität zu erfüllen, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung ihrer parlamentarischen Arbeit führt.
Auch Mütter und Väter profitieren. Die Adventszeit ist für viele Familien eine besonders wertvolle Zeit, die oft für den Austausch und das Zusammensein mit Kindern genutzt wird. Wenn die Wintersession vorgezogen wird, könnten Ratsmitglieder mit Kindern diese kostbaren Tage vermehrt mit ihrer Familie verbringen. Eine familienfreundlichere Gestaltung der parlamentarischen Arbeit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Ratsmitglieder wesentlich verbessern.
Antwort des Bundesrates:
Die Bundesverfassung (BV) sieht vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln (Art. 151 Abs. 1 BV). Das Geschäftsreglement des Nationalrats (GRN) hält fest, dass sich der Rat an denselben Tagen wie der Ständerat zu vier ordentlichen dreiwöchigen Sessionen versammelt (Art. 33d Abs. 1 Bst. a GRN), im Reglement des Ständerates fehlt eine analoge Bestimmung. Gemäss Parlamentsgesetz (ParlG) obliegt es der Koordinationskonferenz (Büro N und Büro S), die Kalenderwochen für die ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen festzulegen (Art. 37 Abs. 2 Bst. a ParlG).
Folgende Rahmenbedingungen für die Kommissionssitzungsplanung wurden zudem von den beiden Büros festgelegt:
- Die Büros haben Paare von ständigen Kommissionen gebildet (mit Ausnahme der WAK), die jeweils gleichzeitig tagen (APK + KVF; SiK + UREK; GPK + FK; SPK + WBK; SGK + RK; WAK).
- Für jede nationalrätliche Kommission werden pro Quartal mindestens 4 Sitzungstage reserviert und für jede ständerätliche Kommission pro Quartal mindestens 3 Sitzungstage.
- Die analogen Kommissionen der beiden Räte tagen nicht gleichzeitig, damit die jeweiligen personellen Ressourcen des Bundesrats, der Bundesverwaltung und der Parlamentsdienste nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden und die nationalrätlichen Kommissionen tagen, wenn möglich, immer an den gleichen Wochentagen.
Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass für die Durchführung der Kommissionsitzungen im Minimum 6 ganze Wochen zwischen den Sessionen vorzusehen sind.
Unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders des Bundesrates und der Schulferien werden die sitzungsfreien Wochen festgelegt:
- Es sind fünf sitzungsfreie Wochen des Parlaments im Sommer und zwei über Weihnachten/Neujahr vorzusehen.
- Für den Bundesrat sind zusätzliche Zeitfenster für Verpflichtungen im Ausland einzuplanen (Februarwoche, Woche nach Ostern und Woche nach der Herbstsession).
Die Herbstsession wurde mit Beschluss des Nationalrates (Annahme des Postulates Teuscher 06.3844 «Session und Familie vereinbaren») im Jahr 2009 um eine Woche vorverlegt, um Überschneidungen mit den Schulferien zu vermeiden.
Eine Vorverschiebung der Wintersession wäre unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen je nach Kalenderjahr möglich, hätte jedoch Auswirkungen auf die Kommissionssitzungsplanung und die Qualität der Sessionsvorbereitung. Auf die sitzungsfreie Woche nach der Herbstsession müsste verzichtet werden. Zudem wäre eine Vorverschiebung der Wintersession wegen der Vorberatung des Budgets in den Finanzkommissionen (FK) nicht realistisch. Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Voranschlag gemäss Artikel 29 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetztes (FHG) bis Ende August. Auf der Stufe Nationalrat nehmen die Subkommissionen der FK seit 2024 ihre Arbeit bereits vor der Herbstsession auf, weil ihnen sonst zu wenig Zeit für die Beratung bleibt. Dazwischen liegen höchstens zwei Wochen, was eine grosse Herausforderung für die Kommissionsmitglieder darstellt. Im Falle einer Vorverschiebung müssten Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, was sich auf den Zeitplan für die Verabschiedung des Voranschlags durch den Bundesrat auswirken und eine Änderung des FHG erfordern würde.
Alternativ könnte die Herbstsession vorverschoben werden, was eine Verkürzung der Sommerpause erfordern würde, um genügend Arbeitswochen für die Kommissionssitzungen zu ermöglichen. Dies würde dem Anliegen des Motionärs nach einer familienfreundlichen Gestaltung der parlamentarischen Arbeit nicht gerecht.
Das Büro hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs, namentlich die Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie. Jedoch darf diese nicht zu Lasten der Qualität der Parlamentsarbeit gehen. Eine praktische Umsetzung des Anliegens würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kommissionen die Geschäfte so vorberaten, dass die Ergebnisse den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Behandlung im Rat zur Kenntnis gebracht werden. Nicht zuletzt schwanken die Daten der Wintersession erheblich, ein Ende nach dem 20. Dezember ist die Ausnahme. Der Rückblick bis 2007 zeigt, dass dies abgesehen von den Wahljahren, welche der Motionär bewusst ausgeschlossen hat, nicht die Norm ist und die Wintersession in der Regel Mitte Dezember geendet hat.
Die Koordinationskonferenz wird die Kommissionsitzungsplanung 2028 an ihrer Sitzung im Juni 2026 verabschieden und hat sich an deren Beispiel mit dem Anliegen des Motionärs konkret auseinandergesetzt und kommt zum Schluss, dass die oben aufgeführten Konsequenzen zu gross sind, damit die Wintersession verschoben werden könnte.
Die Sessionsdaten für die Jahre 2028 bis 2031 sind noch nicht definitiv von der Koordinationskonferenz beschlossen. Ersten Rechnungen zufolge enden die Wintersessionen am 15. Dezember 2028, am 14. Dezember 2029 und am 13. Dezember 2030. Im Jahr 2031 ist wiederum Wahljahr und damit die Daten vorgegeben.
Im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion Regazzi (25.4670), am 3. März 2026 in der Frühjahrssession aus denselben genannten Gründen abgelehnt.
Aus den vorstehenden Argumenten sowie dem Beschluss des Ständerats vom 3. März 2026 ergibt sich, dass sich die geltende Praxis bewährt hat.