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Es braucht eine Ausschaffungs-Task-Force. Kantone bei Rückführungen in Problemländer besser unterstützen

Grund des Vorstosses:

Wer einen negativen Asylentscheid erhält, steigt meist nicht freiwillig ins Flugzeug zurück ins Heimatland. Die Asylstatistik 2025 zeigt, dass 49% (!) der ausreisepflichtigen abgewiesenen Asylsuchenden abtauchen oder unkontrolliert ausreisen (10’577 von 21’719 Personen). Ihr Anteil ist in den letzten Jahren markant gestiegen (NZZ, 05.03.2026). 

 

Beim Wegweisungsvollzug bestehen allerdings grosse kantonale Unterschiede. Das gleiche Bild zeigt sich beim Vollzug strafrechtlicher Landesverweise. So erreicht Neuenburg eine Vollzugsquote von nur gerade 29%, während grosse Deutschschweizer Kantone mit hohen Fallzahlen wie Bern (77%) oder Zürich (65%) deutlich darüber liegen. Der landesweite Durchschnitt betrug 63% (NZZ, 07.12.2025; Ausschaffung krimineller Ausländer: Laissez-faire in der Romandie).

 

Nicht vollzogene Wegweisungen sind rechtsstaatlich unerwünscht – und sie verursachen der Allgemeinheit unnötige Kosten: Sozialhilfekosten, Unterbringungskosten, Gesundheitskosten, Strafverfolgungskosten, Schulkosten, Verwaltungskosten. Illegale sind zudem sehr oft kriminell. Das gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung.

 

Der Vollzug im Ausländerbereich obliegt den Kantonen. An diesem föderalistischen Grundprinzip soll festgehalten werden. Es kann aber nicht länger hingenommen werden, dass einzelne Kantone ihrer Vollzugspflicht nicht oder unzureichend nachkommen. Der Bund trägt dabei jedoch eine Mitverantwortung, da es um den Vollzug von Bundesrecht geht und da insbesondere das Asylrecht seine Domäne ist.

 

Die bisherige Vollzugsunterstützung durch den Bund erweist sich offensichtlich als ungenügend. Deshalb soll eine Ausschaffungs-Task-Force geschaffen werden, welche die Kantone besser und umfassend unterstützt. Der Bund kann dabei auf die Praxis und das Know-how der vollzugsstarken Kantone zurückgreifen. Sollten diese Anstrengungen nicht zu einem konsequenteren Vollzug führen, wird der Druck auf vollzugsschwache Kantone erhöht werden müssen, bspw. durch Kürzung oder Streichung der vom Bund ausbezahlten Pauschalen nach Ablauf bestimmter Fristen. Vorab gilt es aber, die Kantone besser zu unterstützen!

Antwort des Bundesrates:

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt die mit dem Vollzug der Weg-, Aus- und Landesverweisungen beauftragten Kantone insbesondere bei der Beschaffung von Reisedokumenten und der Ausreiseorganisation (vgl. Art. 71 Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG; SR 142.20]). Er setzt dafür bereits heute massgebliche personelle und finanzielle Ressourcen ein. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen funktioniert gut und wird in gemeinsamen Gremien wie dem Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug regelmässig überprüft. Seit 2021 steht den Kantonen für schwierige Einzelfälle zudem ein spezielles Case Management im Rückkehrbereich zur Verfügung, mit welchem Bund und Kantone in komplexen und anspruchsvollen Fallkonstellationen verstärkt gemeinsam auf eine Ausreise hinwirken.

 

Die Kantone haben bereits heute ein finanzielles Eigeninteresse an einem effizienten Vollzug, da dadurch ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der betroffenen Personen deutlich reduziert werden. Zudem ergreift der Bund bereits heute finanzielle Sanktionen, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt und keine entschuldbaren Gründe dafür vorliegen, indem er bereits ausgerichtete Pauschalabgeltungen zurückfordert oder auf die Ausrichtung von Pauschalabgeltungen verzichtet (vgl. Artikel 89b Asylgesetz [AsylG; SR 142.31]). Bei denjenigen Fällen, in denen die entsprechenden Subventionen gestrichen wurden, würde auch die Schaffung einer Taskforce des Bundes für die Vollzugsunterstützung nichts bewirken, weil die notwendigen Reisedokumente für den Vollzug durch die Kantone in der Regel vorliegen oder innert kürzester Dauer beschafft werden könnten.

 

Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass Bund und Kantone im Juni 2025 eine Taskforce zum Umgang mit Intensivtätern im Ausländer- und Asylbereich (TIA) eingesetzt haben. Diese verfolgt das Ziel, bei kriminellen Personen aus dem Asyl- oder dem Ausländerbereich sämtliche verfügbaren Massnahmen auszuschöpfen, damit solche Personen konsequent inhaftiert und Wegweisungen rasch vollzogen werden können. Aus Sicht des Bundesrates ist es angezeigt, den Wegweisungsvollzug insbesondere bei dieser Personengruppe prioritär zu behandeln. Die Einsetzung einer weiteren Taskforce erachtet er als nicht zielführend.

 

Der Bundesrat unterstützt aber das Bestreben des Motionärs, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren. Konkrete Massnahmen werden derzeit im Rahmen der Motion 23.3082 Salzmann (Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern) geprüft. Darunter fällt auch die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Rückkehrbereich. Das entsprechende Konzept des Bundesrates wird bis Ende Jahr vorliegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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