Am 10. Dezember 2025 haben 27 Staaten dem Europarat eine gemeinsame Erklärung überbracht. Darin kritisieren sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrations- und Asylbereich, bei der Ausschaffung krimineller Ausländer und bei Fragen der nationalen Sicherheit. Sie fordern eine Reform, eine realitätsnähere Anwendung und grössere politische Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten.
Wieso hat der Bundesrat diese Erklärung nicht unterzeichnet?
Antwort des Bundesrates:
Die Erklärung der 27 Staaten haben Dänemark und Italien in der Folge eines offenen Briefes von neun Vertragsstaaten vom 22. Mai 2025 vorbereitet. Auch der Generalsekretär des Europarats, Alt-Bundesrat Alain Berset, hat die von den Unterzeichnern des offenen Briefes geäusserten Anliegen ernst genommen. Am 8. Oktober hat er einen Vorschlag in vier Punkten zirkuliert, um der Initiative Folge zu geben. Sein Vorschlag bezweckt insbesondere, die mit dem offenen Brief eröffnete Diskussion in den institutionellen Rahmen des Europarats zurückzuholen. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, in diesem Rahmen gemeinsam Antworten auf die Herausforderungen mit der Migration zu suchen.
Als Auftakt für die Umsetzung seines Vorschlags hat der Generalsekretär am 10. Dezember eine informelle Konferenz der Justizminister einberufen. In den Schlussfolgerungen hat die Konferenz die vier Punkte seines Vorschlags übernommen. Alle Mitgliedstaaten des Europarats haben diesen Schlussfolgerungen zugestimmt, auch die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung.
Die Arbeiten zur Umsetzung des Vorschlags von Generalsekretär Berset sind im Gange. Die Anliegen des offenen Briefes und der gemeinsamen Erklärung werden damit heute durch die Institutionen des Europarats bearbeitet. Die Vertreter der Schweiz nehmen an diesen Arbeiten aktiv teil.
Das zentrale Anliegen ist die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, wonach die Vertragsstaaten die primäre Verantwortung für die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) tragen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nur eine subsidiäre Kontrollrolle einnimmt. Der Bundesrat misst diesem Prinzip eine grosse Bedeutung zu. Er hat deshalb auch die Motion 24.3485 Caroni, deren zentrales Anliegen eine Stärkung dieses Prinzips ist, von Anfang an begrüsst. Die Umsetzung dieser Motion ist ebenfalls im Gange. Der Bundesrat wird sich weiterhin für eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips einsetzen.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
09.03.2026
Nationalrat