Am 10. Dezember 2025 haben 27 Staaten dem Europarat eine gemeinsame Erklärung überbracht. Darin kritisieren sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Migrations- und Asylbereich, bei der Ausschaffung krimineller Ausländer und bei Fragen der nationalen Sicherheit. Sie fordern eine Reform, eine realitätsnähere Anwendung und grössere politische Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten.
Wieso hat der Bundesrat diese Erklärung nicht unterzeichnet?