Seit 2021 bestehen für das Bundespersonal auf Verordnungsstufe rechtliche Grundlagen, die mehr “Flexibilität” betr. Arbeitsort und Arbeitszeitmodell erlauben (Art. 64a f. BPV).
– Wie viele Bundesangestellte arbeiten ganz oder teilweise im Homeoffice (Anzahl/Anteil)?
– Wie viele Stunden/Tage arbeiten sie durchschnittlich
a) pro Woche und
b) pro Jahr im Homeoffice?
– Wie viel Prozent ihres Arbeitspensums arbeiten sie durchschnittlich im Homeoffice?
– Gibt es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage?
Chronologie:
Mündliche Beantwortung der Frage
16.03.2026
Nationalrat