Der Bundesrat wird beauftragt, mittels Senkung der Mineralölsteuer das Niveau bei den Treibstoffpreisen auf dem Niveau vor dem 28. Februar 2026 zu halten.
Grund des Vorstosses:
Die Besteuerung von Treibstoffen in der Schweiz umfasst primär die Mineralölsteuer (inkl. Zuschlag) von ca. 77–80 Rappen pro Liter und 8,1 % Mehrwertsteuer. Sie ist einer der höchsten Kraftstoffabgabesätze in Europa. Seit dem Beginn des vierten Golfkrieges am 28. Februar 2026 steigen die Treibstoffpreise kontinuierlich und massiv an. Tankstellen-Betreiber sprechen bereits von 2 Franken pro Liter. Gleichzeitig bestanden bereits vor dem 28. Februar 2026 Inflationstendenzen und das Wirtschaftswachstum verharrte auf tiefem Niveau. Höhere Treibstoffpreise führen insbesondere zu höheren Lebensmittel- und Baukosten. Wenn die Schweiz nicht in eine Inflation schlittern und das zaghafte Wirtschaftswachstum nicht abgewürgt werden soll, braucht es jetzt antizyklische Kompensationsmassnahmen des Bundesrates. Solche Massnahmen können einfach, rasch und wirksam vollzogen werden, indem die Mineralölsteuer dergestalt gesenkt wird, dass das Preisniveau auf dem Stand per 28. Februar 2026 gehalten werden kann.
Antwort des Bundesrates:
Der Krieg im Iran und die damit verbundenen Unsicherheiten haben seit Ende Februar zu einem Anstieg der Erdöl- und Gaspreise geführt, was international die Inflation erhöht und das Wirtschaftswachstum dämpft. Für die Schweiz wird aktuell davon ausgegangen, dass die Auswirkungen begrenzt bleiben. Aktuelle Konjunkturprognosen des Bundes vom 18. März zeigen für 2026 eine Teuerung von +0,4 Prozent sowie ein reales Wirtschaftswachstum von +1,0 Prozent. Im negativen Szenario des SECO mit einem höheren Erdölpreis als in der technischen Annahme des Basisszenarios bliebe das Risiko einer gesamtwirtschaftlichen Rezession gering; zudem dürfte auch im negativen Szenario die Inflation mit +0,7 Prozent weiterhin klar im preisstabilen Bereich liegen.
Die Mineralölsteuer ist in der Schweiz als fixer Steuersatz ausgestaltet und nicht an die Treibstoffpreise gebunden. Entsprechend bleibt der Steuersatz auch bei steigenden Preisen unverändert. Im europäischen Vergleich ist die steuerliche Belastung in der Schweiz beim Benzin eher tief; beim Diesel liegt sie ungefähr im Mittelfeld.
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Treibstoffpreise bewusst. Er erachtet Eingriffe in die Preisbildung jedoch nicht als zielführend. Ein solches Vorgehen würde die Anreize der Marktakteure verzerren, da mit tieferen Preisen die Nachfrage angekurbelt wird. Dies stünde im Widerspruch zu den Bemühungen des Bundes zur Erreichung der Energie- und Klimaziele.
Die Treibstoffpreise sind heute marktbasiert, unterliegen zeitlichen Schwankungen und unterscheiden sich von Tankstelle zu Tankstelle sowie von Region zu Region. Entsprechend wäre es schwierig, ein generelles Preisniveau per Stichtag festzulegen. Eine allgemeine Senkung der Mineralölsteuer gewährleistet zudem nicht automatisch, dass die Entlastung tatsächlich vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergegeben und das festgelegte Preisniveau in der ganzen Schweiz eingehalten wird.
Eine Senkung der Mineralölsteuer würde zudem eine Gesetzesänderung erfordern, sodass eine zeitnahe Umsetzung nicht möglich wäre. Je nach weiterer Preisentwicklung müsste die Mineralölsteuer zudem laufend angepasst werden, um das definierte Preisniveau halten zu können. Das heutige Steuersystem erlaubt es nicht, dynamische Steuersätze anzuwenden. Jede Anpassung wäre mit grossem administrativem Aufwand für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltung verbunden.
Würden die Treibstoffpreise zudem weiterhin stark ansteigen, müssten die Steuersätze im Extremfall auf null gesenkt werden, was signifikante Mindereinnahmen für den Bund von mehreren Milliarden Franken zur Folge hätte. Angesichts der angespannten Lage im Finanzhaushalt des Bundes und den Ansprüchen an eine zweckmässig unterhaltene Verkehrsinfrastruktur würden die Einnahmeausfälle die bestehenden Defizite weiter vergrössern. Ein Grossteil der Einnahmen ist zudem zweckgebunden und fliesst in den Strassen- resp. Luftverkehr bzw. wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugewiesen. Diese Mittel stünden in der Folge nicht mehr im heutigen Umfang zur Verfügung.
Der Bundesrat beobachtet die Wirtschaftslage und die Entwicklung der Energiepreise weiterhin aufmerksam. Er erachtet die vorgeschlagene Senkung der Mineralölsteuer insbesondere aufgrund der unerwünschten Nebeneffekte als nicht sinnvoll und nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.