Antwort des Bundesrates:

Die im erwähnten Artikel formulierte Behauptung entspricht nicht den Fakten. Die umfassenden Sicherheitsabklärungen des SEM haben keinerlei Hinweise auf ein Gefährdungspotential ergeben.

 

Die im Artikel zitierte Formulierung ist eine Arbeitsanweisung an die SEM-Mitarbeitenden und stammt aus einer standardisierten Vorlage, die vom SEM zur Personenüberprüfung genutzt wurde. Die vom Fragesteller zitierte Passage ist Teil einer Überschrift zur Gesamtbeurteilung des Falles und wird für den konkreten Fall im nachfolgenden Abschnitt verneint. Es handelt sich demnach nicht um eine Risikobeurteilung der betroffenen Personen.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
28.09.2026
Nationalrat

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