In 26.7702 gab der Bundesrat auf die Frage, ob er bei allen Resettlement-Aufgenommenen einen terroristisch-extremistischen Hintergrund mit Sicherheit ausschliessen könne, keine Antwort.
Laut Medien (WW/19.08.26) setzte sich das SEM bei einem Sudanesen über die negative Risikoeinschätzung der Auslandsvertretung («Verdacht auf dschihadistische oder terroristische Absichten/Aktivitäten/Gefährdungspotenzial in der Schweiz»!) hinweg – was NDB-Mitarbeiter zurecht als grobfahrlässig einstufen.
Wieso?