Ausländer- und Integrationsgesetz (Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige). Änderung

Wir beantragen Ihnen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Sie vermischt zwei komplett unterschiedliche Themen miteinander, einerseits geht es um Personen mit dem Status S, also um den Asylbereich, und andererseits um Personen aus Drittstaaten, also um den Inländervorrang, um das Ausländerrecht. Die Änderungen, die bei Ihnen auf dem Tisch liegen, wirken auf den ersten Blick eher technisch und harmlos, auf den zweiten Blick sieht es jedoch ein bisschen anders aus. Tatsächlich weichen sie zwei Grundprinzipien im Migrationsbereich auf. Beim Status S verschiebt sich das Gewicht vom provisorischen Schutz zum definitiven Bleiberecht, und bei Drittstaatsangehörigen, also bei Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten, verschiebt sich das Gewicht von der Zuwanderungssteuerung mit Inländervorrang hin zu Bleiberechten ohne Inländervorrang. Aus diesen Gründen waren viele Vernehmlassungsantworten aus den Kantonen, auch die Antwort des Gemeindeverbandes, sehr kritisch. Wir sind klar der Meinung, dass die beiden Themen, die in dieser Vorlage vermischt werden, unabhängig voneinander diskutiert werden müssen, sie haben miteinander überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich um eine merkwürdige, komische, Gemischtwarenvorlage. Das ist der Hauptgrund für die Rückweisung.

Zum Schutzstatus S: Kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Der Bundesrat hat der Bevölkerung versprochen, der Schutzstatus S sei rückkehrorientiert. Genau so steht es ja auch im Gesetz. Davon ist heute keine Rede mehr. Der Status S wird auch hier schleichend überführt, von einem provisorischen Schutz hin zu einem definitiven Verbleib. Personen mit Status S sollen neu einen Rechtsanspruch auf einen Kantonswechsel bekommen. Ein Kantonswechsel ist für Erwerbstätige schon heute möglich, einfach ohne einen Rechtsanspruch, und den braucht es ja auch nicht. Es braucht ihn mindestens dann nicht, wenn es um einen provisorischen Schutz geht und nicht um definitive Bleiberechte. Auf diesen Punkt haben die Kantone Schaffhausen und Glarus hingewiesen, und auch der Kanton Tessin warnte eindringlich vor hohen Missbrauchsrisiken. Was der Bundesrat hier vorschlägt, ist einfach unehrliche Politik. Ich meine, ehrlicher wäre es, eine Grundsatzdiskussion über den Status S zu führen. Das wäre viel ehrlicher, als diese Salamitaktik, und es wäre ehrlicher, als schleichend immer mehr von der Rückkehrorientierung wegzukommen. Noch viel ehrlicher wäre es, die Versprechen, die man der Bevölkerung bei der Aktivierung des Schutzstatus S gegeben hat, auch zu halten. Wenn solche Versprechen nicht gehalten werden, dann müssen Sie sich in diesem Saal nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bevölkerung zu Hause – vielleicht auch oben auf der Tribüne – immer mehr schwindet. Das ist etwas, was wir in diesem Land zunehmend feststellen, und es ist keine gute Entwicklung.

Bei den Drittstaatsangehörigen will der Bundesrat den Inländervorrang aufweichen. Neu soll ein Bleiberecht erhalten, wer einen höheren Berufsabschluss oder ein Postdoktorat abgeschlossen hat. Es liegt auf der Hand, dass das zu mehr Einwanderung führen wird, und es ist eine Vorlage für noch mehr Zuwanderung. Und das nur drei Monate nach der Abstimmung über die Nachhaltigkeits-Initiative, nur drei Monate nach den vielen Versprechen, die wir gehört haben, dass man die Sorgen der Bevölkerung über die Migration, die viel zu grosse Migration in unserem Land, ernst nehmen wolle in der Politik. Das ist nicht nur unsensibel, das ist völlig deplatziert. Wie beim Schutzstatus S geht es auch hier um die Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung, das Thema ist genau das gleiche. Man hat das Versprechen abgegeben, die Sorgen bezüglich Zuwanderung ernst zu nehmen, und was macht man drei Monate später? Eine Vorlage behandeln, die das Gegenteil macht; denn diese Vorlage, das ist offensichtlich, weicht Artikel 121a der Bundesverfassung, die von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungs-Initiative, auf.

Artikel 121a BV verlangt die Steuerung der Zuwanderung, die Begrenzung durch Höchstzahlen und den Vorrang – genau das, was hier auf dem Tisch liegt – der inländischen Arbeitskräfte. Dieser Inländervorrang, der sorgte genau dafür, dass niemand einwandert oder hierbleibt, wenn Inländer die Arbeit machen können. Nach dem Studium – das sind möglicherweise gut ausgebildete Leute – zu bleiben, wenn Inländer die Arbeit machen können, das ist falsch; das ist der Punkt.

Bei den EU-Staaten wird der Inländervorrang ohnehin bereits mit der Personenfreizügigkeit ausgehebelt, aber hier geht es um Drittstaaten, und da gilt er. Die geplante Aufweichung des Inländervorrangs schafft grosse Anreize für Bildungsaufenthalte in der Schweiz. Das wird völlig unterschätzt, das wird zur neuen Schiene, um in die Schweiz einzuwandern. Das spült Arbeitskräfte ins Land für Arbeiten, die auch Einheimische machen könnten. Das führt zu noch mehr Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt, und denken Sie daran, die Arbeitslosigkeit ist stark angestiegen, wir sind bereits bei 3 Prozent, und für eine weitere Verdrängung wird mit Sicherheit die Entwicklung der künstlichen Intelligenz sorgen.

Man kann diese Aufweichung, wie das die Kommissionssprecher gesagt haben, bei besonders Qualifizierten, bei Leuten, die eine höhere Berufsprüfung oder ein Postdoktorat gemacht haben, wollen. Aber dann braucht es mindestens einen Ausgleich, mindestens eine Kompensation aus Respekt vor der Verfassung. Das ist das Minimum: einen zahlenmässigen Ausgleich für die zusätzlichen Einwanderer – am besten im Asylbereich, wo primär künftige Sozialhilfebezüger ins Land strömen.

Es ist bedenklich, dass der Bundesrat keinerlei Kompensation vorgeschlagen hat, er hat nicht einmal genaue Zahlen. Wir sind klar der Meinung, dass er da nochmals über die Bücher gehen muss. Das ist der weitere Grund für die Rückweisung, und wenn Sie nicht zurückweisen wollen, dann bitte ich Sie, wenigstens diese unangebrachte Aufweichung abzulehnen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Annahme der beiden Minderheitsanträge.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz