Herr Bundesrat Jans, Sie haben gesagt, dass Sie es richtig finden, dass alle Personen mit Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung gleich viel Sozialhilfe wie Schweizerinnen und Schweizer bekommen. (Zwischenruf Bundesrat Jans: Nein, das habe ich nicht gesagt!) Sie haben aber nicht erwähnt, dass alle Ukrainer mit Status S nach fünf Jahren – die ersten also nächstes Jahr – eine Aufenthaltsbewilligung bekommen. Mit der Aufenthaltsbewilligung bekommen sie dann gleich viel Sozialhilfe wie Schweizer. Können Sie das bestätigen?