Bundesverwaltungsgericht

Zur Wahl des Vizepräsidiums des Bundesverwaltungsgerichts gebe ich Ihnen eine Erklärung der SVP-Fraktion ab. Vorgeschlagen ist als Vizepräsidentin Frau Theis von den Grünen. Frau Theis ist für die SVP-Fraktion aus folgenden Gründen nicht wählbar.

Die “Neue Zürcher Zeitung” titelte am 28.[NB]Oktober 2023: “Wildes Datensammeln, verschwundene Akten. Ein Gutachten stellt dem Bundesverwaltungsgericht kein gutes Zeugnis aus.” Schlagzeilen wie diese sind dem Ansehen der Justiz nicht gerade förderlich. Seit einigen Jahren ist in unserem Land ein grösser werdendes Misstrauen gegenüber den Behörden spürbar. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken, wo wir können. An die Gerichtsleitung sind daher strenge Massstäbe anzulegen. Wer führt, soll Vorbild sein, in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht.

Frau Theis ist Mitglied einer der beiden Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts. Die von ihr präsidierte Abteilung erliess am 22.[NB]November 2023 ein aufsehenerregendes Urteil. Dieses Urteil sollte eine Praxisänderung im Umgang mit weiblichen Asylsuchenden aus Afghanistan begründen. Es liegt mir fern, hier Urteilskritik üben zu wollen. Wir respektieren … (Teilweise Heiterkeit) Ja, da können Sie gerne lachen auf der linken Seite – wir respektieren die Gewaltenteilung.

Und jetzt müssen Sie gut zuhören: Zu kritisieren ist aber, dass das Urteil nicht mit der zweiten Asylabteilung koordiniert wurde. Fakt ist, dass das Urteil der bisherigen Gerichtspraxis widersprach, was ein späteres Urteil bestätigte. Wenn eine Abteilung am Bundesverwaltungsgericht abweichend von der bisherigen Praxis entscheiden will, so ist sie nach Artikel 25 des Verwaltungsgerichtsgesetzes dazu verpflichtet, sich mit beiden Abteilungen, mit allen 27 Asylrichtern, abzustimmen. [PAGE 2606] Ohne eine solche Koordination darf eine Abteilung nicht anders entscheiden. Diese Koordinationspflicht ist von zentraler Bedeutung. Es geht um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung; das ist zu gewährleisten.

Es geht um die Rechtssicherheit, um nichts weniger als die Rechtssicherheit, es geht um die Zuverlässigkeit und um die Berechenbarkeit der Regeln, die in unserem Land gelten. Die Rechtssicherheit ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil, ein Standortfaktor für die Schweiz. Mit dem[NB]Afghaninnen-Urteil wurde die Koordinationspflicht klar missachtet, dies offenkundig deshalb, um vorzupreschen und um eine Praxisänderung zu erzwingen. Dafür war Frau Theis als Vorsitzende des Spruchkörpers verantwortlich.

Kurz darauf titelte die “Neue Zürcher Zeitung”, ich zitiere: “Umstrittenes Asylurteil für Afghaninnen: Wie drei Richter das Parlament ausbremsten.” Das war am 10.[NB]Januar 2024. Weiter stand im Artikel: “Drei Richter allein dürfen ein solches Grundsatzurteil gar nicht fällen.” Dass Gerichtsurteile wie in diesem Fall zu parlamentarischen und gar öffentlichen Diskussionen führen, ist sehr ungewöhnlich und für das Ansehen der Justiz alles andere als gut.

Der SVP-Fraktion war es daher ein Anliegen, dieser Sache auf den Grund zu gehen. Deshalb haben wir Frau Theis zu einer Anhörung eingeladen. Leider zeigte Frau Theis jedoch sehr wenig Interesse, zur Klärung der offenen Fragen beizutragen, um es einmal sehr diplomatisch zu formulieren.

Wir erwarten von Richterinnen und Richtern, dass sie das Recht nicht nur auf andere anwenden, sondern dass sie das Recht auch selber achten und einhalten, denn es steht ein sehr hohes Gut auf dem Spiel. Es geht um das Vertrauen unserer Bevölkerung in unseren Rechtsstaat. Von einer künftigen Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir, dass sie ihr Amt gewissenhaft und absolut vorbildlich ausübt. Das ist bei Frau Theis nicht gewährleistet, nachdem sie sich über eine Schlüsselvorschrift des Verwaltungsgerichtsgesetzes hinweggesetzt hat.

Aufgrund dieser internen und öffentlich bekannten Vorgänge ist es schwer vorstellbar, dass Frau Theis das zerstrittene Gericht in St.[NB]Gallen zu einen vermag. Das ist keine gute Ausgangslage für eine Vizepräsidentin, denn eines wäre in St.[NB]Gallen dringend notwendig: mehr Einigkeit und weniger Gräben.

Aus diesen Gründen ist Frau Theis für die SVP-Fraktion nicht wählbar.

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