26.3259Interpellation
Folgen der neuen Afghanistan-Praxis des Bundes für die Schweizer Bevölkerung

Grund des Vorstosses:

Am 17. Juli 2023 beschloss das Staatssekretariat für Migration (SEM) eigenmächtig eine folgenschwere Praxisänderung. Anstelle der bisherigen, auf Art. 3 AsylG abgestützten Praxis, wird Afghaninnen seither ohne explizite gesetzliche Grundlage alleine aufgrund des Umstands Asyl gewährt, dass sie in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts aus religiösen Gründen diskriminiert werden (24.7428, 24.7981, 24.4683).

 

Mit der Praxisänderung hat das SEM eine starke Sogwirkung für Asylmigranten aus Afghanistan ausgelöst, auch mit Blick auf den Familiennachzug. Die Anzahl afghanischer Asylgesuche hat seither stark zugenommen, und der Bestand der vom SEM anerkannten Flüchtlinge aus Afghanistan ist massiv angestiegen (2021: 3’222; 2022: 3’854; 2023: 5’138; 2024: 10’366; 2025: 12’931). Die Folgen trägt die Schweizer Bevölkerung.

 

Bundesrat Jans erklärte im Parlament, dass das SEM jedes Gesuch von Afghaninnen einer genauen Einzelfallprüfung unterziehe und es keine pauschale Asylgewährung gebe. Dagegen sprechen aber nicht nur die obigen Zahlen, sondern auch die vom Bundesrat selbst bestätigte, exorbitant hohe Asylgewährungsqote für Afghaninnen von 98% (ohne Nichteintretensentscheide und Abschreibungen) sowie der Umstand, dass Folgegesuche von Afghaninnen lediglich aufgrund von kurzen und allgemeinen Fragebögen – ohne persönliche Anhörung der Gesuchstellerinnen – gutgeheissen werden.

Antwort des Bundesrates:

1. In den Jahren 2021 bis 2025 haben 32 908 Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, davon waren 9 644 Frauen und 23 264 Männer (inkl. minderjährige Frauen und Männer).

 

2. Die gestellten Asylgesuche teilen sich auf in 27 017 Primärgesuche und 5 891 Sekundärgesuche. 6 311 aller Asylgesuche wurden von Personen gestellt, die bereits einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz hatten. Die aufgeschlüsselten Zahlen nach Jahr, Geschlecht und Art des Gesuches können aus Tabelle 1 entnommen werden.

 

Tabelle 1: Asylgesuche Afghanistan nach Jahr, Art des Gesuchs und Geschlecht

 

 

 

Primärgesuche

Sekundärgesuche

Geschlecht

Jahr

Neue Asylgesuche

Total Primärgesuche

neu eingereiste Personen

bestehender Aufenthalt

Total Sekundärgesuche

Geburten

Familiennachzug

Mehrfachgesuche (bestehender Aufenthalt)

Total

2021

3 086

2 795

2 769

26

291

165

35

91

2022

7 054

6 718

6 689

29

336

168

95

73

2023

7 934

6 245

5 542

703

1 689

341

151

1 197

2024

8 627

5 908

4 507

1 401

2 719

548

228

1 943

2025

6 207

5 351

4 669

682

856

379

311

166

Total

32 908

27 017

24 176

2 841

5 891

1 601

820

3 470

Frauen

2021

802

676

666

10

126

83

23

20

2022

975

820

809

11

155

68

64

23

2023

2 125

1 165

739

426

960

173

88

699

2024

3 488

2 056

1 246

810

1 432

270

129

1 033

2025

2 254

1 856

1 499

357

398

165

171

62

Total

9 644

6 573

4 959

1 614

3 071

759

475

1 837

Männer

2021

2 284

2 119

2 103

16

165

82

12

71

2022

6 079

5 898

5 880

18

181

100

31

50

2023

5 809

5 080

4 803

277

729

168

63

498

2024

5 139

3 852

3 261

591

1 287

278

99

910

2025

3 953

3 495

3 170

325

458

214

140

104

Total

23 264

20 444

19 217

1 227

2 820

842

345

1 633

Quelle: SEM, Sonderauswertung Asylstatistik

 

3. Im genannten Zeitraum hat das SEM insgesamt 10 914 Personen aus Afghanistan Asyl gewährt, wovon 5 860 an Frauen und 5 054 an Männer. Die detaillierten Angaben zu den Asylgewährungen nach Jahr, Geschlecht und Gewährungsart sind in Tabelle 2 aufgeführt.

 

Tabelle 2: Asylgewährungen Afghanistan nach Jahr, Gewährungsart und Geschlecht

Geschlecht

Jahr

Total Asylgewährungen

Gewährung nach Primärgesuch

Geburt

Familiennachzug

Gewährung nach Mehrfachgesuch

Total

2021

449

220

57

172

0

2022

573

304

61

205

3

2023

1 369

796

73

446

54

2024

5 679

2 317

98

2 149

1 115

2025

2 844

1 662

145

894

143

Total

10 914

5 299

434

3 866

1 315

Frauen

2021

211

97

34

80

0

2022

234

90

27

117

0

2023

699

495

31

121

52

2024

3 166

1 964

11

93

1 098

2025

1 550

1 350

12

46

142

Total

5 860

3 996

115

457

1 292

Männer

2021

238

123

23

92

0

2022

339

214

34

88

3

2023

670

301

42

325

2

2024

2 513

353

87

2 056

17

2025

1 294

312

133

848

1

Total

5 054

1 303

319

3 409

23

Quelle: SEM, Asylstatistik

 

4a. Die Praxisänderung führte zu einer Revision der Asylverordnung 2, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist (AsylV 2; SR 142.312). Neu wurde in der AsylV 2 eine Regelung eingeführt, wonach bei einem Statuswechsel die vorbestandene Subventionsdauer des alten Status an die maximale Subventionsdauer des neuen Status angerechnet wird und nicht mehr kumuliert werden kann, wie dies nach bisherigem Recht möglich war (vgl. Art. 24 Abs. 4-6 AsylV 2). Durch diese Anpassung entstehen dem Bund insgesamt keine Mehrkosten.

 

4b. Die neue Regelung in der AsylV 2 führt bei den Kantonen zu keiner Kostenverschiebung, jedoch zu einer im Verhältnis zum bisherigen Recht kürzeren Gesamtdauer der Bundessubventionierung bei einem Statuswechsel (z. B. von einer vorläufig aufgenommenen Person zu einem Flüchtling). Sie erhalten für diese Personen wie für alle übrigen anerkannten Flüchtlinge die Sozialhilfekosten während fünf Jahren vergütet.

 

5. Im Jahr 2024 wurden 117 Personen aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Definition Bundesamt für Statistik BFS; Asyl und AIG; Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 12 Monaten) mit afghanischer Nationalität aufgrund der in der Interpellation aufgeführten Straftaten verurteilt, was einem Anteil von 0,33 % an der gesamten ständigen afghanischen Wohnbevölkerung in der Schweiz entspricht. Im Vergleich liegt das Verhältnis verurteilter Schweizer an der schweizerischen ständigen Wohnbevölkerung bei 0,05 %. Tabelle 3 zeigt die Anzahl Verurteilungen pro Straftatkategorie afghanischer Personen im Vergleich zu verurteilten Personen mit Schweizer Nationalität. Innerhalb dieser Straftatenauswahl waren die häufigsten Urteile gegen afghanische Personen: 42 wegen einfacher Körperverletzung, 34 wegen Diebstahl, 32 wegen Drohung, 25 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Angaben stammen aus der Strafurteilsstatistik des BFS und bilden Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch ab.

 

Tabelle 3. 2024 wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch (StGB) verurteilte Personen nach Staatsangehörigkeit und Straftat

 

Nationalität

Straftat

Schweiz

Afghanistan

Art. 111 StGB – Vorsätzliche Tötung

25

0

Art. 112 StGB – Mord

5

0

Art. 113 StGB – Totschlag

0

0

Art. 122 StGB – Schwere Körperverletzung

84

3

Art. 123 StGB – Einfache Körperverletzung

811

42

Art. 139 StGB – Diebstahl

1370

34

Art. 140 StGB – Raub

104

4

Art. 180 StGB – Drohung

1030

32

Art. 189 StGB – Sexuelle Nötigung

61

2

Art. 190 StGB – Vergewaltigung

27

0

Art. 285 StGB – Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

675

25

Total Straftaten1

4192

142

Total betroffene Personen1

3550

117

Gesamte ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz

6 571 141

35 117

Quelle: Strafurteilsstatistik und STATPOP BFS, Stand vom 13.10.2025

1 Da eine Person in einem Jahr aufgrund mehrerer Straftaten verurteilt werden kann, ist die Summe der einzelnen ausgewiesenen Straftaten grösser als das Total der betroffenen Personen.

 

 

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