Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die notwendig sind, um alle Kantone zu verpflichten, bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen systematisch einen Strafregisterauszug aus dem Heimat- oder Herkunftsland der antragstellenden Person oder ein anerkanntes gleichwertiges Dokument zu verlangen.
Bei einer Verlängerung der Bewilligung müssen die Kantone zudem systematisch einen Auszug aus dem Schweizer Strafregister einholen.
Die Erteilung oder Verlängerung der Bewilligung muss vom Ergebnis dieser Überprüfungen abhängig gemacht werden.
Der Bundesrat legt die Einzelheiten der Anwendung fest, insbesondere die Straftatbestände und die Kriterien, bei deren Vorliegen die Bewilligung verweigert, nicht verlängert oder widerrufen werden muss.
Grund des Vorstosses:
Die jüngsten Ereignisse in Mesolcina (GR) haben eine Schwachstelle im System besonders deutlich aufgezeigt. Wie öffentlich bekannt wurde, wurde mindestens einer Person, die in eine gross angelegte Anti-Mafia-Operation verwickelt war und in Roveredo wohnte, im Tessin das Bewilligungsgesuch aufgrund von Vorstrafen abgelehnt. Dieselbe Person erhielt später aber die Aufenthaltsbewilligung in Graubünden, wo eine solche Überprüfung nicht systematisch verlangt wird.
Kein Einzelfall. Auch andere Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit werfen ernsthafte Fragen auf. Medien berichteten im Zusammenhang mit dem Brand an Silvester 2025 in Crans-Montana, dass der Betreiber des Lokals in Frankreich vorbestraft gewesen sein soll. Auch dieser Fall zeigt, dass Vorstrafen im Ausland bei der Erteilung oder Verlängerung von Bewilligungen unter Umständen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Die öffentliche Sicherheit darf nicht von unterschiedlichen kantonalen Praktiken abhängen. Es ist inakzeptabel, dass eine Person, die in einem Kanton als ungeeignet eingestuft wurde, in einem anderen Kanton eine Bewilligung erhält, nur weil die Kontrollen dort weniger streng oder weniger umfassend sind.
Es bedarf daher einer klaren und einheitlichen bundesweiten Regelung. Wer einen Aufenthalt in der Schweiz beantragt, muss nachweisen, dass sie oder er weder im Heimat- oder Herkunftsland noch – im Falle einer Verlängerung – in der Schweiz Vorstrafen hat, die mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unvereinbar sind. Die Pflicht, systematisch einen Strafregisterauszug zu verlangen, ist ein Mindestmass an Prävention, dient dem Schutz der Bevölkerung und stärkt die Glaubwürdigkeit des Staates.
Es ist Aufgabe des Bundesrats, die Einzelheiten der Umsetzung festzulegen.