20.234358 Keine Abstriche bei der Qualität der Tierhaltung und beim Tierwohl

Grund des Vorstosses:

Antwort des Bundesrates:

Die Direktzahlungen fürs Tierwohl umfassen nicht nur die Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS), sondern auch für den regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) und für einen besonders hohen Auslauf- und Weideanteil (Weidebeitrag). 2022 wurden insgesamt 290 Millionen Franken Direktzahlungen fürs Tierwohl ausgerichtet. Nach der Einführung des Weidebeitrags per 2023 – im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 – stieg die Unterstützung auf 328 Millionen Franken und 2024 dürften schätzungsweise rund 322 Millionen Franken fürs Tierwohl ausbezahlt werden. Insgesamt wird das Tierwohl (BTS, RAUS und Weidebeitrag) auch mit der Senkung der Beitragsansätze für BTS per 2024 nicht geschwächt, denn fast 12 Prozent aller Direktzahlungen werden fürs Tierwohl ausgerichtet. Zudem werden Rindviehhalter und -halterinnen ab 2024 mit einem neuen Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen unterstützt (22 Mio. CHF/Jahr).  Die vom Bundesrat am 1. November 2023 beschlossene Umlagerung innerhalb des Direktzahlungskredits dient unter anderem auch dazu, die hohe Beteiligung der Landwirtschaftsbetriebe beim Weidebeitrag sowie dem neuen Beitrag für die Nutzungsdauer von Kühen zu finanzieren. Mit den neuen Direktzahlungprogrammen wird die parlamentarische Initiative 19.475 umgesetzt und und deren Finanzierung erfolgt demgemäss durch den Kredit «Direktzahlungen Landwirtschaft».  Bund und Kantone fördern zudem seit langem mit finanziellen Mitteln aus den Strukturverbesserungen Investitionen in besonders tierfreundliche Ställe. Das Tierwohl wird auch in Zukunft mit diesen Investitionshilfen unterstützt. Für die Strukturverbesserungen sollen ab 2026 mehr Bundesmittel zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat dies in der Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2026-2029 vorgeschlagen. Die Vernehmlassung wurde am 11. Oktober 2023 eröffnet und dauerte bis am 24. Januar 2024. Der Bund und die Kantone werden das Tierwohl weiterhin mit Investitionshilfen unterstützen. Eine Erhöhung der Beitragssätze für BTS ist daher nicht notwendig, da die finanziellen Mittel für das Tierwohl in den kommenden Jahren mindestens gleich hoch sein werden wie bisher. Sollte das Parlament die Motion überweisen, würden die Beitragssätze für BTS auf Kosten anderer Beitragssätze erhöht, die dann gesenkt werden müssten.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz