20.240405 Keine Wehrpflicht-Privilegien für Doppelbürger

Grund des Vorstosses:

Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten (Art. 59 Abs. 1 BV). Davon befreit sind Doppelbürger, die ihre Dienstpflicht im Ausland bereits erfüllt haben. Der Bundesrat kann mit andern Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen (Art. 5 MG). Diese bleiben in der Schweiz jedoch dienstpflichtig, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen nicht mindestens gleichwertig sind (Art. 3 Abs. 2 lit. c VMDP). Die Realität sieht anders aus: Gemäss Antwort des Bundesrats in der Fragestunde vom 3. März 2024 können französisch-schweizerische Doppelbürger ihre militärischen Pflichten mit einem Einführungstag («Journée défense et citoyenneté») in Frankreich erfüllen. Damit seien sie auch in der Schweiz von Wehrpflicht und Ersatzabgaben befreit. Eine Überarbeitung der Vereinbarung sei nicht vorgesehen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat an dieser Ungleichbehandlung festhalten will, zumal sie seiner eigenen Verordnung widerspricht: In den letzten fünf Jahren haben sich so 4’892 Doppelbürger dem Dienst in der (ohnehin bereits heute unterdotierten) Schweizer Armee entzogen, 4’000 davon in Frankreich. Das ist ungerecht und angesichts der aktuellen Sicherheitslage bedenklich. Höchste Zeit, dieses Schlupfloch zu schliessen! Damit wird der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit auch bei Doppelbürgern wieder hergestellt: Schweizer mit einem Pass dürfen gegenüber Schweizern mit zwei oder mehr Pässen nicht schlechter gestellt werden. 

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