20.243228 Kein Verzicht auf die Nutzung der Wasserkraft am Doubs

Grund des Vorstosses:

Der Kanton Jura veröffentlicht in seiner Pressemitteilung einen Bericht, mit dem er seinen Entscheid, die Bellefontaine-Schwelle am Doubs aus dem Richtplan des Kantons Jura (Blatt 5.10) zu streichen, rechtfertigt. Dieser Bericht ist nach Ansicht mehrerer unabhängiger Wasserkraftfachleute unzureichend und führt zu falschen Ergebnissen. Insbesondere wird das tatsächliche Energiepotenzial deutlich unterschätzt, und die Produktionskosten werden falsch berechnet, was dazu führt, dass mit viel zu hohen Kosten gerechnet wird. Darüber hinaus enthält der Bericht Planungsfehler, z. B. bei der Wahl des Punktes, von dem aus die Anlagen vermessen werden. Unter Berücksichtigung der Durchflusskurve und der Ergebnisse früherer unabhängiger Studien liegt die Produktion am Standort Bellefontaine bei 4 bis 6 GWh pro Jahr, wobei mehr als die Hälfte davon im Winterhalbjahr erzeugt werden würde (ca. 3 GWh/Jahr). Zur Erinnerung: Dies entspricht 12 Prozent der zusätzlichen Stromproduktion, die durch die Senkung der Restwassermengen im Winter 2022/2023 auf nationaler Ebene erzielt wurde.Damit wird der Eindruck erweckt, dass auf die Nutzung der Wasserkraft am Doubs generell verzichtet werden soll. Beginnend mit dem Abriss kleinerer Kraftwerke und mit unvorhersehbaren Folgen für die zukünftige Erneuerung der Konzessionen für andere, grössere Wasserkraftwerke.

Antwort des Bundesrates:

Die Kraft des Wassers zu nutzen, um damit Strom zu erzeugen, hat am Doubs eine lange Tradition. Wie bedeutend dieser Flusslauf für die Energieproduktion ist, zeigt sich an den verschiedenen heute noch betriebenen Wasserkraftwerken, darunter auch das Kraftwerk La Goule. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anpassung des Objektblatts 5.10 Wasserkraft im Richtplan des Kantons Jura den Weiterbetrieb dieser Kraftwerke nicht gefährdet, wie der Motionär befürchtet. Die Änderung bezieht sich allein auf die Schwelle bei Bellefontaine und stellt damit keineswegs die Weichen für die Zukunft der Energiegewinnung aus Wasserkraft am Doubs.Genanntes Objektblatt wurde dem Bund im Jahr 2017 zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung verlangte dieser vom Kanton, eine Studie durchzuführen, die die Frage beantworten soll, ob eine Sanierung der Bellfontaine-Schwelle zum Ausbau der Energieerzeugung aus Wasserkraft, wie im Objektblatt vorgesehen, sinnvoll ist. Diese Studie ist nun zum Schluss gelangt, dass die erwartete Produktion im Hinblick auf das Bundesrecht für eine Errichtung der Anlage in einem Objekt, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt ist, nicht ausreichen würde. Dieses Fazit veranlasste den Kanton zu erwägen, die Möglichkeit einer Sanierung aus dem Objektblatt 5.10 zu streichen, ohne dass dies einen Präzedenzfall für die bestehenden Kraftwerke am Doubs und die mögliche Erneuerung ihrer Konzession schaffen würde. Die betroffenen Ämter des UVEK, die sich zu der Studie und ihren Schlussfolgerungen äusserten, akzeptierten diesen Entscheid des Kantons im Bereich Energieplanung, in dem die Kantone ohnehin über eine grosse Autonomie verfügen. Das ist ein weiterer Grund, weshalb der Bundesrat keine kritische Beurteilung dieser Anpassung des jurassischen Richtplans vornehmen will.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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