20.243032 Für eine wirkliche administrative Entlastung in der Landwirtschaft

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat will nach der Umsetzung der AP22+ und der parlamentarischen Initiative 19.475 beim Direktzahlungssystem eine grösstmögliche Stabilität bis zur AP30+ sicherstellen. Bereits in der Stellungnahme auf die Motion Leo Müller «Bauernfamilien in der Agrarpolitik glaubhaft entlasten» (23.4212) hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, Entlastungen durch eine Vereinfachung des Instrumentariums anzugehen. Adminstrative Vereinfachungen sowohl bei Kontrollen als auch in anderen Bereichen sollen jedoch bereits vor 2030 geprüft und umgesetzt werden.Mit dem Postulat «Den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft reduzieren. Unnötige Kontrollpunkte streichen» (15.3862) wurde zudem bereits 2015 ein gleichlautendes Anliegen formuliert.Der Bundesrat hat dieses Postulat zur Annahme empfohlen und die damals dargelegten Schritte umgesetzt. Erstens wurden bis 2018 rund 300 Kontrollpunkte aufgehoben. Zweitens werden seit der Umsetzung des risikobasierten Kontrollsystems bei den öffentlich-rechtlichen Grundkontrollen für Direktzahlungen nur noch maximal 300 Fokus-Kontrollpunkte einmal innerhalb von acht Jahren kontrolliert. Fokus-Kontrollpunkte sind die wesentlichen Kontrollpunkte. In der Realität müssen auf einem Betrieb jedoch deutlich weniger als 300 Fokus-Kontrollpunkte in acht Jahren einmal kontrolliert werden, da ein Betrieb nicht alle möglichen Tiergattungen hält, nicht alle Kulturen anbaut und auch nicht an allen Direktzahlungsprogrammen teilnimmt bzw. teilnehmen kann. Diese Vereinfachung und Fokussierung des öffentlich-rechtlichen Kontrollsystems auf die Risiken und auf Fokus-Kontrollpunkte hat das Bundesamt für Landwirtschaft zusammen mit den Kantonen und dem Schweizer Bauerverband entwickelt und per 2020 umgesetzt. Die Forderung des Motionärs, mindestens 50 % der Kontrollpunkte von den ursprünglich insgesamt 3 000 Punkten im Bereich ÖLN und Direktzahlungsprogramme zu reduzieren, wurde mit der Einführung von Fokus-Kontrollpunkten somit bereits hinreichend erfüllt.Weiter basieren viele Kontrollen auf Vorschriften anderer Gesetzgebungen (Tiergesundheit, Tierschutz, Raumplanung, Umwelt, Gewässerschutz) oder werden von Abnehmern und Labelorganisationen vorgeschrieben. Für die Vereinfachung und Reduktion derartiger privatrechtlicher Kontrollen müssen sich die betroffenen Betriebe und Organisationen eigenverantwortlich bei ihren Marktpartnern einsetzen. Eine weitere Reduktion von öffentlich-rechtlichen Kontrollpunkten könnte in Zukunft mit der Aufhebung oder der Vereinfachung von Direktzahlungsprogrammen erreicht werden.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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